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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 127
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nenen „Kurzgefaßten Geschichte der Stadtgemeinde Bühl"6, die sich nach eigener Aussage
auf die Kopiensammlung des hiesigen Apothekers Ludwig Stolz stützt7. In späteren
Jahren korrigierte Reinfried mehrmals das Alter seiner Vaterstadt mit der Bemerkung:
„Bühl ist sicher viel älter." Dabei macht er allerdings keine Quellenangabe8.
Reinfrieds Einstellung zum Alter von Bühl erscheint um so unverständlicher, weil man
von dem in Fachkreisen hochangesehenen Heimatforscher heute weiß, daß er Kenntnis
hatte von früherem Urkundenmaterial über Bühl. Uber die Frühgeschichte des Ortes
äußerte er sich in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts meist zurückhaltend, dabei
machte er bei der Beurteilung folgender Urkunden seine Geburtsstadt eher jünger als
älter:

1. 1057 — „Kaiser Heinrich IV. schenkt der Kirdie zu Speier das Gut Bühl im Ufgau in der Grafschaft des

Reginboto."9

2. 1148 — (Vidimus 1270) Graf Bertold von Eberstein und seine Gemahlin Uta stiften das Kloster Herrenalb
und begaben es mit Gütern zu Ottersweier und im Albtale. Es siegelt außer dem Stifter noch Markgraf
Hermann III. von Baden und Verona, als Zeugen erscheinen u. a. „. . . L. von Bühl und die Ritter
R. u. H. von Ottersweier . . ."10

3. 1179 — Papst Alexander III. bestätigt dem Kloster St. Georgen auf dem Schwarzwalde seine weitverbreiteten
Besitzungen u. a.: „. . . Achern mit Kirche. Müllheim mit Kirche. Bühl . . ,"11

4. 1193 — Papst Cölestin III. bestätigt dem Kloster Frauenalb all seine Besitzungen, darunter „. . . eine
Mühle in Bühl . . ."12.

5. 1195 — „Kaiser Heinrichs VI. Kabinettsbefehl an Volmar, Steuereinnehmer (villicus) zu Haslach, und die
Gemeinde zu Bühl, einige von A. Kapellan des Kaisers und Domscholasters zu Speyer erkaufte Güter mit
keinerlei Schätzung zu belegen."13

6. 1197 — „Magister Andreas Domscholaster zu Speier, legirte der Kirche daselbst einen von ihm erkauften
Klosterhof und ein steinernes Haus am alten Thor zu Speier, wie auch all sein Eigentum zu Bühl und
erhält dagegen auf Lebenszeit Dispensation von aller Präsenz."14

Nun schrieben Historiker und Heimatforscher diese Kaiserurkunden, päpstliche Bullen
und Stiftungsbriefe (Herren- und Frauenalb) überwiegend dem Dorfe - Flecken - Amtsort
und Amtsstadt Bühl zu, während Krieger in seinem „Topographischen Wörterbuch"
(1905) diese Urkunden unter Niederbühl bei Rastatt abdruckte. Dabei waren diese Einträge
nicht fehlerfrei, denn die Urkunden von 1195 und 1197 betreffen nicht Niederbühl,
auch nicht unser Bühl, wie Dümge meint, sondern Böhl in der Pfalz, das früher Bohel
(Bühl) hieß15.

Diese Widersprüchlichkeiten einstiger Forschung teilte ich in einem Expose vom 21. 12. 72
dem Generallandesarchiv in Karlsruhe mit. Dies schreibt am 18.1.73 u.a. „... Die in
der Urkunde Papst Cölestinus III. von 1193 für Frauenalb genannte Mühle in Bühl dürfte

6 Die Schrift wurde in den vergangenen Jahrzehnten in der wenigen zeitüberdauernden Heimatliteratur
von Bühl meist in vollem Wortlaut zitiert und öfter keine Quelle angegeben.

7 Stadtarchiv Bühl (Schatullen) 50a; L. Stolz, Die Landwirtschaft im Amtsbezirk Bühl, ein topographischstatistischer
Versuch. Karlsruhe, 1844, Verlag Gutsch. Vom gleichen Verfasser stammt eine 392 Folioseiten
umfassende Handschrift. Der Amtsbezirk Bühl, historisch, topographisch und statistisch beschrieben, die
nicht mehr auffindbar ist.

8 Acher- und Bühler Bote, 1910, Nr. 106—125.

» Vgl. MGH DH IV, 8; GLA A 92; 67/448; Remling, Urkundenbuch der Bischöfe von Speier 1,45;
Dümge, Reg.Bad. S. 106 und 153; Krieger, 11,335; Universallexikon für das Großherzogtum Baden,
1843, S. 214 u. 828; E. Spitz, Heimatkunde vom Amtsbezirk Rastatt, 1926, S. 175.

10 Vgl. GLA 39/2; WUB 11,51; ZGO 1,96—101; Krieger, 11,335; Kindler von Knobloch, Oberbadisches
Geschlechterbuch 1,178; Deutsches Adelsstammbuch 1,197.

11 Vgl. GLA B 33; Dümge, Reg. Bad. S. 53.

12 Vgl. GLA B 49; Dümge, Reg.Bad. 62; ZGO XXII.308; Krieger, II, 335.

13 Vgl. Dümge, Reg. Bad. 153; Regesta Imperii Heinrichs VI., Nr. 630; GLA 67/449 Codex Spirensis maior
I. fol. 21—26.

14 Vgl. Dümge, Reg.Bad. 154—155.

15 Krieger, I, 335 u. II, 336; Regesta Imperii Heinrichs VI. S. 630.

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