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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 34
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0036
Gemeindereform

Die Verwaltungsreform, die sich u. a. das Ziel gesetzt hat, die Leistungsfähigkeit
und Verwaltungskraft der Gemeinden zu stärken, hat bereits zu tiefgreifenden
Änderungen im gemeindlichen Bereich geführt. Vor Beginn der Reformmaßnahmen
gehörten zu den ehemaligen Landkreisen Lahr, Kehl, Offenburg und
Wolfach und dem Bezirk Achern insgesamt 160 selbständige Gemeinden. Aufgrund
von Zusammenschlüssen war am 1. 1. 1974 die Zahl der Gemeinden des
Ortenaukreises auf 86 zurückgegangen.

Nach Abschluß der Gemeindereform werden im Ortenaukreis noch 51 selbständige
Gemeinden bestehen in 21 Verwaltungsräumen und 30 Teilverwaltungsräumen
. Es sind dies:

Verwaltungsraum

Achern

Appenweier

Ettenheim

Freistett-Rheinbischofsheim

Friesenheim

Gengenbach

Haslach

Hausach

Hornberg

Kappelrodeck

Kehl

Lahr

Neuried

Oberkirch

Offenburg

Oppenau

Schwanau

Seelbach

Willstätt

Wolfach

Zell a. H.

Teüverwaltungsraum

Lauf, Sasbach, Sasbachwalden

Kappel, Mahlberg, Ringsheim, Rust

Berghaupten, Ohlsbach

Fischerbach, Hofstetten, Mühlenbach, Steinach
Gutach

Ottenhofen, Seebach
Kippenheim
Lautenbach, Renchen

Durbach, Hohberg, Ortenberg, Schutterwald

Bad Peterstal-Griesbach

Meißenheim

Schuttertal

Oberwolfach

Biberach, Nordrach, Oberharmersbach

Nachdem der Landtag von Baden-Württemberg die Gemeindereform am
4. Juli 1974 verabschiedet hat, wird die Reform am 1. Januar 1975 in Kraft
treten. Es ist zu hoffen und zu wünschen, daß auf kommunaler Ebene endlich
wieder Ruhe und nach einer Übergangszeit auch Geschlossenheit einkehren
als Grundlage für eine positive und kontinuierliche Zusammenarbeit
zwischen den Gemeinden und dem Landkreis.

Im Juli 1974

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