http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0036
Gemeindereform
Die Verwaltungsreform, die sich u. a. das Ziel gesetzt hat, die Leistungsfähigkeit
und Verwaltungskraft der Gemeinden zu stärken, hat bereits zu tiefgreifenden
Änderungen im gemeindlichen Bereich geführt. Vor Beginn der Reformmaßnahmen
gehörten zu den ehemaligen Landkreisen Lahr, Kehl, Offenburg und
Wolfach und dem Bezirk Achern insgesamt 160 selbständige Gemeinden. Aufgrund
von Zusammenschlüssen war am 1. 1. 1974 die Zahl der Gemeinden des
Ortenaukreises auf 86 zurückgegangen.
Nach Abschluß der Gemeindereform werden im Ortenaukreis noch 51 selbständige
Gemeinden bestehen in 21 Verwaltungsräumen und 30 Teilverwaltungsräumen
. Es sind dies:
Verwaltungsraum
Achern
Appenweier
Ettenheim
Freistett-Rheinbischofsheim
Friesenheim
Gengenbach
Haslach
Hausach
Hornberg
Kappelrodeck
Kehl
Lahr
Neuried
Oberkirch
Offenburg
Oppenau
Schwanau
Seelbach
Willstätt
Wolfach
Zell a. H.
Teüverwaltungsraum
Lauf, Sasbach, Sasbachwalden
Kappel, Mahlberg, Ringsheim, Rust
Berghaupten, Ohlsbach
Fischerbach, Hofstetten, Mühlenbach, Steinach
Gutach
Ottenhofen, Seebach
Kippenheim
Lautenbach, Renchen
Durbach, Hohberg, Ortenberg, Schutterwald
Bad Peterstal-Griesbach
Meißenheim
Schuttertal
Oberwolfach
Biberach, Nordrach, Oberharmersbach
Nachdem der Landtag von Baden-Württemberg die Gemeindereform am
4. Juli 1974 verabschiedet hat, wird die Reform am 1. Januar 1975 in Kraft
treten. Es ist zu hoffen und zu wünschen, daß auf kommunaler Ebene endlich
wieder Ruhe und nach einer Übergangszeit auch Geschlossenheit einkehren
als Grundlage für eine positive und kontinuierliche Zusammenarbeit
zwischen den Gemeinden und dem Landkreis.
Im Juli 1974
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