http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0052
4. Die Gemeinde beantragte ferner, nach Abschluß der vorbereitenden
Untersuchungen in einem wesentlichen Teilbereich der Altstadt, die
Aufnahme einer Sanierungsmaßnahme in das Förderungsprogramm
75 nach dem Städtebauförderungsgesetz. Unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse aller Beteiligten und Betroffenen soll nach der positiven
Stellungnahme des Innenministeriums ein Ideen-Wettbewerb ausgeschrieben
werden, um rechtzeitig optimale Planungs- und Gestaltungsvorschläge
für diese Quartiererneuerung zu erhalten.
Blick von Gasthaus „Adler" über die Schiltachbrücke in den westlichen Altstadtbereich, der ab 1975 nach
dem Städtebauförderungsgesetz erneuert werden soll. Aquarell von K. Weyßer 1869.
Die eigenständige Planungsaktivität der Stadt Schiltach, die im krassen
Gegensatz zur üblichen „Anpassungsplanung" steht, wird noch gefördert
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