Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 142
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0144
den Montag nach dem ersten Fastensonntag. Die Übersetzung des Vermerkes
wird in der Stiftungsurkunde von 1844 wiedergegeben: „Am Montag
nach Dominicam invocavit — das ist am Montag nach dem ersten
Fastensonntag — wird in Oberkirch eine Jahrzeit für Johann genannt des
Krämerhansen Seubert, und seiner Ehefrau und für alle Bürger und Soldaten
abgehalten, welche bei der Erstürmung der Stadt gefallen sind."
Um diese ehrwürdige Stiftung auf eine entsprechende und würdige Weise
für alle Zukunft zu feiern, verordneten Gemeinderat, der Bürgerausschuß
und sämtliche Bürger der Stadt eine feierliche Abhaltung des Jahrgedächtnisses
am Montag nach dem ersten Fastensonntag. Eine entsprechende
finanzielle Stiftung soll diese Feier für die Zukunft sichern.

Zu dieser Feier wird die Bevölkerung am ersten Fastensonntag sowohl in
der Kirche wie auch durch eine Verkündigung vor dem Rathaus öffentlich
eingeladen. Am Montag um „dreyviertel auf neun Uhr" läutet die Rathausglocke
, und der Bürgermeister verliest vor der versammelten Bürgerschaft
die Stiftungsurkunde. Hierauf begibt sich die Menge — mit dem
Bürgermeister, Gemeinderat und Bürgerausschuß an der Spitze — in die
Kirche zum Trauergottesdienst mit einer „dem Stoffe angemessenen Predigt
".

Der Prediger wird von der Bürgerschaft bestimmt; er erhält ein Honorar
von fünf Gulden. Dieser Betrag wird ihm am gleichen Tag ausbezahlt. In
der Regel übernimmt der Oberkircher Pfarrer diese Aufgabe, oder er
sorgt für einen Prediger. Zugleich wird auch der Organist, der mit einer
Trauermesse die Feierlichkeit erhöht, mit einer Summe von einem Gulden
und 30 Kreuzern belohnt. Die Honorare werden jeweils aus der Gemeindekasse
entnommen. Der damalige Pfarrer J. B. Scheidet und der Lehrer
F. J. Knapp erklären sich mit der Entlohnung einverstanden und versprechen
, die „ihnen auferlegten Verbindlichkeiten pünktlich nachzukommen
".

Der Stiftungsakt dieser „Schwedenpredigt" erfolgte am 29. Februar 1844.
Es unterschrieben der Bürgermeister Gottfried Braun, fünf Gemeinderäte
und sechs Mitglieder des Bürgerausschusses sowie der Ratschreiber Gustav
Hermann. Es folgen weitere 111 Unterschriften von Oberkircher Männern
sowie die des Pfarrers, Lehrers und zweier Zeugen und des Notars.

Aus dieser Stiftung ergibt sich, daß das Bewußtsein an die Schwedenkriege
auch auf eine solche Weise festgehalten werden konnte. Der Zweck
war, jedes Jahr dieses Gedächtnis zu feiern und in der Predigt die Bevölkerung
an diese Ereignisse zu erinnern. Doch in welchem Lichte sollte
diese Erinnerung stehen, was sollte eigentlich die Lehre aus diesen Ereignissen
für das 19. Jahrhundert sein?

142


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0144