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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 177
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die Meister der Schneiderzunft wieder vorstellig. Sie beschwerten sich:
„Demnach durch das unordentlich Krempen bei allen Handwerken und
Zünften allerhandt schädliche Verwirrung zu der Bürger eigenem Verderben
entstehen", wurde bei Strafe von 10 Pfund befohlen, daß „alle und jede
so krempen wollen, dem alten Herkommen gemäß bey der Ehrbaren
Schneiderzunft mit dem Leib dienen". Aus diesem Dekret geht hervor,
daß die Krempen der Schneiderzunft beitreten mußten; denn Ratsbeschlüsse
konnten die Bürger nur über die Zünfte erreichen. Es sei nur an die
Frondienste erinnert. Und diejenigen, welche bei der Schneiderzunft „legitimiert
" waren, mußten den Rat „umb Erlaubung des Krempens anhalten
und Bescheid erwarten". Auswärtige Krämer, d. h. Krämer aus der Land-
vogtei Ortenau, durften nur auf dem Dienstags-Wochenmarkt Waren feil
halten.

Die zugewanderten Italiener

Die ersten Handelsleute in Offenburg nach 1689 waren Neubürger, die aus
der Fremde, besonders aus Italien, zuzogen. Da die Stadt entvölkert war,
nahm sie der Magistrat gern auf. Der Savoyarde Joseph Fivell, der schon
1686 das Bürgerrecht erhalten hatte und dessen Sohn Franz Leonhard
(1699 — 1737) ein erfolgreicher Bildhauer wurde, war bereits 1699 im Besitz
eines „Kaufhauses", unter welchem der Italiener Magon einen „Laden"
einrichten wollte. Fivells zweiter Sohn Balthasar, der 1705 als Bürger angenommen
wurde, war ebenfalls „willens", eine Krämerei zu betreiben.

Am 19. Sept. 1739 bat der Italiener Johann Guerra um das Bürgerrecht
und leistete wenige Wochen später den Bürgereid. 1741 erwarb er von dem
Adlerwirt Franz Anton Kaa in der Kirchgasse ein Haus mit Hof und Stallung
und gründete ein Handelsgeschäft. Sein Landsmann Jacob Magino
wurde Mitinhaber. Nach Guerras Tod erhielt dessen Sohn Johann Baptist
am 3. Nov. 1764 die Erlaubnis, Maria Anna Göring aus Appenweier zu ehelichen
, die über ein Vermögen von 8 000 Gulden verfügte. Von dem Bürgergeld
, das für Fremde 50 Gulden betrug, wurden ihm „auf Bitten in Gnaden
" 10 Gulden nachgelassen, weil zwischen der Reichsstadt und der
Reichslandvogtei Ortenau, zu der Appenweier gehörte, Freizügigkeit bestand
. Für seine Wohlhabenheit spricht die Tatsache, daß er 1792 dem
Schwäbischen Kreis den Betrag von 4 500 Gulden lieh. 1786 hatte er die
Pflegschaft für zwei Stiefkinder seines Landsmannes Melchior Sartori
übernommen. Und als Dominik Hog, Ortenauer Oberamtskanzlist und später
in Offenburg Stettmeister und Oberpfleger der St. Andreas-Hospitals,
Guerras Tochter Katharina Franziska heiratete, äußerte dieser, daß er von
seinen Schwiegereltern „Namhaftes" erhoffen dürfe. Die Hochzeit hatte ein
unerquickliches Nachspiel. Im Oktober 1789 führte J. B. Guerra Klage

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