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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 202
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0204
1402 o. T. Reinhard von Windeck gibt als Vogt des Klosters Schwarzach
seine Zustimmung zu einer Erblehensvergabung des Abtes Kraft und des
Konvents zu Schwarzach an Kleinhans Messener, einem Straßburger
Bürger, 30 Tauen Matten, die Alt-Ahe genannt, im Drusenheimer Bann
gegen 4 Pfund Str. Pfg. jährlich.
G. L. A. 67/1316, 125 f.

1402 August 15. Kraft vom Gamburg, Abt von Schwarzach, und der Konvent
sowie Ritter Reinhard als Vogt des Klosters erneuern das Zwölfergericht
zu Vimbuch für den dortigen Stab (Kirchspiel), das so herabgekommen
war, daß es nur noch aus dem Schultheißen und zwei Schöffen,
dem Kuh- und dem Schweinehirten, bestand und setzen „der Schöffel
Recht" fest. Es siegeln der Abt und der Konvent sowie Reinhard von
Windeck als Vogt.

G. LA. 37/Spez. 261, 3433. Perg. Orig. Siegel abgefallen. Abdruck der
Urkunde in der Z. G. O. 7, 270 f. (1856).

In diesselbe Zeit dürfte auch ein Statut über die Vogtsrechte im Vimbucher
Gericht fallen. Es lautet: Item man spricht ouch zu recht wenn ein
Schultheis zu Vintbuch will und solle gericht haben so soll ein fryer vogt
von Windecke nebent Ime sitzen und Ime helffen daz gericht hanthaben
und schirmen vor gewalt und wann der selbe vogt also gegenwärtig ist
und do sitzet was frevele dannen gefallent von der von Windecke luten
dovon sol dem vogt das dritteil gefallen und eime Schultheissen die zweiteil
wenn aber ein Vogt nit gegenwertig selbs do ist und sitzet so hat ein
Schultheis macht lossen für volle Ime zu uberkomen und ist dem Vogt
darumb nit schuldig zu antworten.

G. L. A. 37/261, 2 a „Vrnthbucher alt gerichts Ordnung" ca. 1450.

1403 September 24. Baden. Reinhard von Windeck, Ritter, und Edelknecht
Hans Reinbold von Windeck ist mit Gerige von Bach, markgräfl. Hofmeister
, Hans von Bach, Hans von Bosenstein, Albrecht Roder und
Dietrich Roder, dem Alten, Craft und Cüntzel von Großwilre, Albrecht
von Rust, dem Alten, Reinbold Kolb von Stauffenberg, Hug von Kintwilre,
Dietrich Roder von Hohenrod und Heinrich Roder, Hans Kuntzmann von
Staffurt, Vogt zu Baden, und anderen Beisitzern eines badischen Manngerichtes
unter dem Vorsitz des Ritters Rudolf von Hohenstein, das zwischen
dem Markgrafen von Baden und den Herren von Schauenburg über
Anteilberechtigung an der Burg Schauenburg einen Entscheid gibt.
Montag vor st. Michelstag 1403.

Perg. Orig. G. L. A .Schauenburg, vgl. Z. G. O. 39, Nr. 149 f.

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