Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 203
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0205
1403 November 11. Germersheim. König Ruprecht verleiht dem Ritter
Reinhard von Windeck in Gemeinschaft mit seinen Vettern einen freien
Wochenmarkt, jeweils am Montag zu halten, für sein Dorf Bühel, item
das Gericht, das Geleit und den Zoll daselbst.
St. Martinstag 1403.

Wiener Reichsarchiv. Registraturbuch des Königs Ruprecht von der Pfalz
B. 217. Gmel: Reg. des Königs Ruprecht Nr. 1609.

Die zu vorstehendem Regest gehörige Urkunde scheint nicht mehr im
Original vorhanden zu sein. Es ist die erste Belehnungsurkunde der
Herren von Windeck mit dem Bühler Reichslehen. Ritter Reinhard von
Windeck hat vermutlich dem König Ruprecht bei dessen Anwesenheit auf
der Burg zu Germersheim seine Gerechtsame übergeben mit der Bitte,
dem Dorf Bühl, der windeckischen Hauptbesitzung, das Privileg eines
Wochenmarktes zu verleihen. Der König gewährte die Bitte und übertrug
dem Ritter die bisherigen windeckischen Hoheitsrechte zu Bühl als Reichslehen
. Weitere Belehnungsbriefe der deutschen Könige und Kaiser für die
Windecker auf das Reichslehen Bühl datieren aus den Jahren: 1421, 1438,
1442,1473, 1481, 1485, 1502, 1505, 1511, 1521,1562, 1568, 1570,1574, 1577,1588.
Übrigens hatten die Markgrafen von Baden im Laufe' der Zeit den
größeren Teil des windeckischen Reichslehens an sich gebracht, bis dieses
schließlich i. J. 1767 ganz an Baden fiel. Das umfangreiche Aktenmaterial
enthält das Karlsruher Archiv. (Haus- und Staatsarchiv, Reichslehen Bühl
1421-1793). Vgl. Bader, Badenia I, S. 161 f. und Ztschr. Ortenau 4,
S. 12-39: Das ehemal. bad.-windeck. Kondominat Bühl.

Die Urkunde vom 11. November 1403 ist die wichtigste für die Stadtgemeinde
Bühl; denn seinem Wochenmarkt, der ehemals der bedeutendste
in der Markgrafschaft war, verdankt Bühl seinen Aufschwung und Blüte.
— Einen Jahrmarkt besaß Bühl bereits 1442 (Huggle, Geschichte der
Stadt Neuenburg 131). Er wurde jeweils am Pfingstmontag abgehalten.
Später kam ein zweiter Jahrmarkt am Ostermontag dazu. Markgraf
Wilhelm gestattete 1654, daß der Bühler Jahrmarkt zwei Tage dauern
sollte, und Markgraf Karl Friedrich gestattete i. J. 1785 dem Flecken
Bühl jährlich vier Jahrmärkte (im Februar, Mai, August und November)
mit zweitägiger Dauer (einen Krämer- und Viehmarkt) abzuhalten.

Der Rastatter Markt ist vier Jahre jünger als der Bühler. Im Jahre 1407
gewährte König Ruprecht dem Markgrafen Bernhard das Marktprivi-
legium für sein Dorf Rastetten. Steinbach besaß schon seit 1258 Stadt- und
Marktrecht, doch konnte der Steinbacher Mittwochsmarkt mit dem Bühler
Wochenmarkt nicht Schritt halten.

203


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0205