Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 204
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0206
1404 Mai 1. (Gernsbach) Ritter Reinhard und die Edelknechte Craft von
Großschweier und Reinbold Kolb von Staufenberg entscheiden als Schiedsleute
des Burgfriedens zu Neueberstein, daß der Zwist zwischen Markgraf
Bernhard und den Grafen Bernhard und Wilhelm von Neueberstein
über den Kauf der Grafschaft abgetan und der Burgfrieden in allen
Stücken in Kraft bleiben solle.
Fester, Bad. Regest. I Nr, 2164.

1404 April 8. Gernsbach. Markgraf Berhard von Baden erhebt vor den
durch den Burgfrieden bestimmten Schiedsleuten Reinhard von Windeck,
Craft von Großweier und Reinbold Kolb von Staufenberg Ansprüche an
die beiden Grafen Bernhard und Wilhelm von Eberstein. Die Entscheidung
wird bis zum kommenden st. Jörgentag ausgesetzt und den Grafen auferlegt
, obigen Schiedsleuten ihre Beweismittel vorzulegen.
Dienstag nach dem Weißen Sonntag 1404. Ruppert, Ufgovia II, 26.

1404 August 20. Ettlingen. Markgraf Bernhard von Baden teilt Graf Bernhard
von Eberstein mit, daß er den Loszettel, wodurch die ebersteinischc
Lehensmannschaft durch den Grafen geteilt sei, wähle, der die Herren
von Windeck an der Spitze trage mit den übrigen Mannen und Kirchensätzen
. Der andere Loszettel trug die von Schauenburg an der Spitze
Ruppert, Ufgov. II, 26. Vgl. Regest, v. 14. und 23. Oktober 1404.

1404 September 20. Ensisheim. Hans Veringer, Kirchherr und Erzpriester
zu Ottersweier, klagt vor dem Ensisheimer Gericht, vom römischen König
an den Herzog Friedrich von Österreich verwiesen, unter anderem auch,
daß ein Freiburger Taschner (Sattler) ihm auf einem Ritt, den er im
Auftrag des Landvogts Reinhard von Windeck nach Breisach unternahm,
20 Gulden, die dem Landvogt gehörten, abgenommen habe. Der Taschner
erwidert, der von Windeck wäre ihm schuldig und habe nie bezahlt, obwohl
er während dessen sechsjährigen Amtszeit wiederholt seine Forderungen
an ihn gestellt habe. Die Stadt Freiburg solle ihn entschädigen.
Er wird wegen dieser Klage an den Schultheiß verwiesen. — Ferner klagt
Veringer, er sei auf der Feste Lützelhard sodann in Freiburg von solchen
gefangen gehalten worden, die ihm heimlich während seines Rittes nach
Breisach auflauerten, den er auf Empfehlung des Ritters Reinhard von
Freiburg nach Breisach gemacht habe, und es sei ihm dabei seine Tasche,
sein Gürtel und Gugelhut samt den 20 Gulden abgenommen worden.

Antwort: Er habe bisher an die von Freiburg keine Ansprüche erhoben;
sie sollten deswegen auch ohne Klage bleiben, habe ihm aber jemand in
der Stadt etwas getan, so möge er sich an den Schultheißen wenden.
Schreiber, Urkundenbuch der Stadt Freiburg (1828) II, 1. Abt., S. 184 f.
Der Ottersweirer Kirchherr und Erzpriester Johannes Fehringer gehörte
einer Freiburger Patrizierfamilie an und besaß eine Pfründe am Münster,
deren Einkommen ihm aber von dem Freiburger Münsterpfarrer gesperrt

204


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0206