Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 205
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0207
wurde, da er in der Stadt nicht seßhaft war. Veringer wird 1413 unter den
adeligen Ausbürgern der Stadt Straßburg genannt und starb im Frühjahr
1422.

Vgl. Kindler-Knobloch, Oberbad. Geschlechterbuch I, 348 und Regest, der
Markgrafen von Baden I, 3106. 3301.

1404 Oktober 14. Gernsbach. Markgraf Bernhard von Baden und die Gebrüder
Bernhard und Wilhelm, Grafen zu Neueberstein, teilen die Mannschaften
und die geistlichen und weltlichen Lehen, die seither zur Grafschaft
Neueberstein gehörten: „So ist uns Markgrave Bernhard und unsern
Erben und Nachkommen zuteil worden unser lieber, getreuer Reinhard
von Windeck, Ritter, mit der Vestin Windeck, die unser eigen und Lehen
ist, mit allen Mannen Lehensgütern, die zu derselben Vestin gehören." —
Den Grafen Bernhard und Wilhelm gehören zu die Veste Schauenburg, die
Lehensgüter von Peter Spachbach selig, Heins von Großweier selig,
Contzen von Lomersheim, Albrecht von Kindwiler, Hans von Sachsenheim.
Mitsiegler: Reinhard von Windeck, Craft von Großweier und Reinbold
Kolb von Staufenberg, „die über unsern Burgfrieden, die wir miteinander
zu Eberstein haben, gesetzt sind und geschworen hant, daß sie zue guter
Gezeugnis der Teilung hieby gewesen".

Feria proxima ante diem s. Galli confessoris 1404. Abdruck der Urk. in
Krieg von Hochfelden, Geschichte der Grafen von Eberstein (Karlsruhe
1836), S. 325. Vgl. das folg. Regest v. 23. Oktober. Beide Regesten ergänzen
sich.

1404 Oktober 23. Gernsbach. Bernhard und Wilhelm, Gebrüder zu Neueberstein
, Urkunden als Grafen, daß sie ihre Lehen und Mannschaft, die
zu der Grafschaft Eberstein gehören, mit dem Fürsten und Herren Markgraf
Bernhard von Baden geteilt haben und daß letzterem und seinen
Nachkommen an erster Stelle zugefallen sind: „Herr Reinhard von Windeck
mit sinem teil an dem slosse Windeck mit allen den lehengütern, die
dazu gehörent und die von der gravschaft zu Eberstein zu lehen wärent.
Item Hans von Windeck, Hans Reinbolts seligen sun, mit sinem teil an
derselben vestin Windeck, auch mit all den lehengütern, die dazu gehörent
und die von derselben gravschaft zu lehen rürent. Item die von
Nuwen-Windeck, wie sie genent sind, mit irem teil auch an der vorgenanten
vestin Windeck mit all den lehengütern, die dazu gehörent und die von
derselben gravschaft zu lehen rürent".

Es folgen die Namen von 15 bisherigen Lehensleuten, die jetzt an Baden
fielen, darunter die Röder und Georg Bach mit all seinen Lehensgütern,
die er von seinem Schwiegervater, Herrn Arbogast Röder selig und von
seinem Vetter Hans Spet selig geerbt hatte. Die Grafen enthoben die Betreffenden
von ihren Lehenseiden und siegeln.
Gernsbach, Montag nach st. Lucastag des hl. Evangelisten 1404.
G. L. A. Eberst. Kopialb. I, Nr. 77.

205


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0207