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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 210
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0212
Die Siegel sind im Kopialbuch abgezeichnet. Das des Pfarrektors Veringer
von Ottersweier zeigt den Ottersweirer Kirchenpatron St. Johannes Bap-
tista, ein Buch in der linken Hand tragend, auf dem das Agnus Dei ruht.
Das Siegel des Bühler Pfarrers war bereits 1575 abhanden gekommen.
Abdruck der Urkunde im F. D. A N. F. VI, 130-134.

Nach späteren Renovationen besaß die Pfründe noch ein Gültgut zu Müllenbach
(vgl. Regest v. 1572 Februar 28.) und Zehntbezug im Hennegraben
(Weinzehnt) und zu Riedersbach (Heuzehnt). Da die Burg seit 1404
ein badisches Lehen war in der Hand der Herren von Windeck, so wird
immer auch die Burgkaplaneipfründe in den betr. Lehensbriefen erwähnt.
Urkundlich kommen folgende Kapläne der St. Michaelspfründe auf Altwindeck
vor: 1408 Johannes Thonser von Rotweil, 1449 Heinrich Meiger
von Bühl, 1492 Herr Lorenz, 1527 Matern Steub, zu Kappel wohnhaft,
Kammerer des Landkapitels Ottersweier, wohl der letzte Kaplan. Um
1544 war die Pfründe bereits säkularisiert.

Vgl. Freib. Diöc. Arch. N. F. VI, 125-134: Die St. Michaelskaplanei auf der
Burg Altwindeck.

1409 Januar 28. Entscheid über die Rechte der Herrschaft Diersburg in
den „hinter Hans Reinbold von Windeck liegenden Lehen" im Banne von
Berghaupten und über die Freizügigkeit der Armenleute zu Diersburg,
Niederschopfheim und Oberschopfheim.
Mitteil, der bad. hist. Kommission N. 16 m. 65.

1409 August 13. Hans Ale, der Schultheiß, und die Zwölfer des Gerichtes
zu Bühl unter Windeck Urkunden, daß Bersche Herolt und Elle seine Frau
von Alzwilre (Alschweier) Herrn Reinhard v. Windeck, Ritter, ihre sämtliche
Habe mit Hand und Halm abgetreten haben, wofür dieser sie für Lebenszeit
bet- und steuerfrei erklärt. Sofort hat Herr Reinhard den Bersche
Herolt und seine Hausfrau mit dem obigen Besitztum wieder auf Lebenszeit
belehnt gegen eine jährliche Gült von 1 Schilling und 2 Kapaunen.
Zeugen: Hans von Windeck und Konrad Glatz von Lomersheim. Es siegelt
das Bühler Gericht sowie die zwei Zeugen.
Dat. feria tercia ante assumptionem b. Mariae virginis 1409.
Perg. Urk. Von den Siegeln ist das Gerichtssiegel von Bühl abgegangen.
G. L. A. Alschweier. Z. G. O. 24, 424. Über den Schultheiß Ale oder Ole
vgl. Oberbad. Geschlecht. III, 277, Z. G. O. 27. 106.

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