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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 234
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0236
Für die Unterhaltung der in Freiburg stationierten Besatzungstruppen
mußte die Stadt Schiltach am 5. August 1849 für Fourage und Verpflegung
326,5 Gulden beisteuern. Das Geld wurde durch eine Umlage von
den Bürgern der Stadt aufgebracht. Wie andernorts begannen auch hier
die Verhaftungen. Das Großherzoglich Badische Bezirksamt Hornberg, zu
dem Schiltach gehörte, und der dortige Amtmann Lindemann wurden mit
der Durchführung dieser undankbaren, peinlichen Angelegenheit beauftragt
.

In Schiltach übernahm vom August 1849 an der Rotgerber Holzmann die
Geschäfte des Bürgermeisters (1849—1852). Ein neuer Gemeinderat wurde
berufen. Sie mußten viele unangenehme Maßnahmen gegen ihre Mitbürger
ergreifen, weil diese mit der Revolution sympathisiert oder daran teilgenommen
hatten. Das Großherzogliche Hofgericht in Freiburg verlangte
über das Bezirksamt Hornberg von dem Bürgermeisteramt Schiltach in
allen Fällen genaue Angaben über die Vermögensverhältnisse der Betroffenen
. Mehrere wurden wegen Hochverrat und Aufruhr angeklagt. Deren
Vermögen wurde beschlagnahmt. Das brachte erneut viele Unruhe und
Sorge in das Städtchen.

Die schon erwähnten zwei Mädchen Rosina Fieser und Dorothea Haas
wurden „wegen Aufreizung und Teilnahme an hochverräterischen Unternehmen
" am 18. September 1849 von dem Hofgericht jede zu einer „gemeinen
Gefängnisstrafe" von 6 Wochen sowie zur Tragung der Untersuchungskosten
verurteilt. Das Bezirksamt Hornberg wurde mit der Durchführung
der Strafe beauftragt. Beide, eingeschüchtert, erklärten sich bereit
, die Strafe anzunehmen, machten aber dann von dem Einspracherecht
Gebrauch und baten laut Bericht des Bezirksamtes vom 17. Oktober wegen
Vermögenslosigkeit um die Bestellung eines Armenanwaltes, der ihnen
bewilligt wurde. Der Rechtspraktikant Schaal aus Freiburg wurde mit der
Angelegenheit beauftragt und verteidigte mit Erfolg die beiden bisher
unbescholtenen Mädchen. Am 31. Dezember 1849 erkannte das Oberhofgericht
in Mannheim an, „daß kein Grund zur Fällung eines gerichtlichen
Straferkenntnisses vorhanden sei". Damit war diese Sache erledigt.

Schlecht ging es dem Johann Trautwein. Er war Korporal beim badischen
Militär und wurde jetzt angeklagt der „Treulosigkeit, der Anstiftung und
Teilnahme an der Militärmeuterei". In solchen Zeiten war dies ein schweres
Vergehen. Nach dem Zusammenbruch des Aufstandes wurde Trautwein
in das Zuchthaus Bruchsal eingeliefert. Dessen Verwaltung verlangte am
8. Dezember 1849 von dem Bürgermeisteramt Schiltach ein „gemeinderat-
liches Zeugnis" über Trautweins Vermögensverhältnisse und am 12. Januar
1850 die Rücksendung des Pfandeintragescheines an das Hofgericht in
Freiburg. Am 10. April 1851 fragte die Zuchthausverwaltung an, ob die
Eltern des Trautwein noch leben und ob diesem noch kein Vermögen zu-

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