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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 235
(PDF, 59 MB)
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gefallen ist, aus dem die „Straferstattungskosten, welche bis jetzt 110 Gulden
31 Kreuzer betragen, ganz oder teilweise bezahlt werden könnten".
Dies war nicht der Fall. Trautwein mußte froh sein, daß die Todesstrafe
nicht über ihn ausgesprochen wurde. Die Zuchthausmauern schlössen ihn
noch lange Zeit ein.

Im Zuchthaus in Bruchsal saß auch der in Schiltach wohnhafte Friedrich
Nefzger. Er war wegen Majestätsbeleidigung angeklagt und zu 3 Monaten
Arbeitshaus verurteilt worden, die er in Bruchsal abbüßte. Von seinem
verstorbenen Vater war ihm ein Erbe von 1105 Gulden zugefallen, das
seine Mutter verwaltete. Nefzger hatte seine Strafe voll abgebüßt. Für
92 Tage Haft forderte die Zuchthausverwaltung 20 Gulden 10 Kreuzer,
die noch im Jahre 1849 bezahlt wurden.

Gegen die Soldaten „Christian Bühler und Genossen" von Schiltach wurde
Anklage erhoben wegen „Verheimlichung ärarischer Gegenstände". Das
Bezirksamt Hornberg machte am 18. Dezember 1849 Erhebungen über die
Vermögensverhältnisse der Angeklagten, ebenso über die des Nagelschmieds
Jakob Ludwig Aberle und am 10. Januar 1850 über die des Zimmermanns
Johann Georg Nill. Sie alle waren wegen der „Teilnahme an
der letzten Revolution" angeklagt. Das Bürgermeisteramt stellte allen gute
Leumundszeugnisse aus, und weil die Schiltacher Bürgerwehr nicht aktiv
in die Kämpfe eingegriffen hatte, kamen sie alle mit Geldstrafen davon.

Schlimmer erging es dem Engelwirt Christian Wolber. Er war der am 21.
April 1818 in Schiltach geborene Sohn des Isaak Wolber, Weinhändler und
Gastwirt zum „Engel", und der Rosine Wilhelmine geborene Wucherer.
Christian Wolber betrieb neben der Gastwirtschaft „Engel" noch die
Schiltacher Postexpeditur. Er gehörte wohl zum 1. Aufgebot der Schiltacher
Wehr, konnte aber wegen seinem Beruf an dem Zug ins badische
Unterland nicht teilnehmen.

Am 5. Juni 1849 erschienen in Schiltach „das berüchtigte Mitglied der
constituierenden Versammlung und des Landesausschusses Dr. Philipp
Steinmetz aus Durlach" und der Zivilkommissar Stigler von Haslach. Sie
verlangten von Wolber, daß er als Fuhrunternehmer Steinmetz über Freudenstadt
nach Reutlingen zu einer Versammlung fahre gegen eine tägliche
Vergütung von 4 Gulden. Unterwegs ließ Wolber sich bereden, über Hechingen
, Balingen, Rosenfeld und Oberndorf zurückzufahren und dort bei
bestimmten Gewährsleuten Erkundigungen einzuziehen über die Revolutionsstimmung
der dortigen Bevölkerung. Man versuchte von Baden aus
auch in Württemberg die Revolutionsgedanken zu entfachen. Wolber erfüllte
diesen Auftrag und schrieb darüber am 9. Juni an Steinmetz einen
für ihn so verhängnisvoll werdenden Brief, der nachmals in die Hände der
Reaktionäre fiel. Er schrieb darin, „daß er in allen diesen Orten den Geist

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