Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 236
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0238
für die gute Sache vorzüglich gefunden habe". Gleichzeitig bat er Dr. Steinmetz
zu veranlassen, daß zur besseren Ausrüstung der Schiltacher Bürgerwehr
50 bis 60 Gewehre nach Schiltach gesandt werden.

Als Postexpediteur hatte er einen Stafettendienst zwischen Wolfach, Schiltach
und Schramberg eingerichtet, hatte Briefe an Oberleutnant Eichfeld,
Kriegsminister der provisorischen Regierung, befördert, ebenso solche des
Hauptmanns Mögling an den Zivilkommissar Burkhardt in Wolf ach.

Das alles wurde nach dem Zusammenbruch der Revolution dem Postexpediteur
Wolber angelastet. Amtmann Lindemann ließ ihn am 21. Juli 1849
verhaften und zur Untersuchungshaft in das Gefängnis nach Hornberg
bringen. Er meldete am 25. Juli an das Hofgericht in Freiburg, daß Wolber
ein „Hauptverbrecher" sei, gegen den „wegen Begünstigung des hochverräterischen
Aufruhrs die Untersuchung eingeleitet werde".

Ein langwieriger Prozeß lief an. Am 29. Juli 1849 erhielt der Bürgermeisteramtsverweser
Holzmann die Anweisung, den Angehörigen des Christian
Wolber zu eröffnen: „Sämtliches Vermögen des Engelwirts Christian
Wolber in Schiltach ist mit Beschlag belegt. Er kann deshalb auf seine
Rechnung keine Wirtschaft mehr betreiben." Die Angehörigen dürften
nicht weiterwirten, das Wirtsschild ist einzuziehen und die Wirtschaft zu
schließen.

Wolber saß bereits 4 Wochen in Untersuchungshaft. In einem Schreiben
vom 21. August an das Hofgericht in Freiburg berief er sich auf die im
Regierungsblatt Nr. 30 vom Staatsministerium zu Frankfurt a. M. verkündete
Amnestie, verordnet von Großherzog Leopold am 2. Juni 1849, wonach
diejenigen, die keine Rädelsführer oder Anstifter waren und am Kampf
gegen die Regierungstruppen nicht aktiv teilgenommen haben, straffrei
bleiben sollen. Er konnte nachweisen, daß er sich während der Kämpfe in
Nordbaden in Sulzbach bei Weinheim aufgehalten und dort völlig unbeteiligt
den Durchmarsch der preußischen Truppen miterlebt hatte. Das Hofgericht
lehnte sein Gesuch ab. Seiner gleichzeitigen Bitte: „Mein Bruder
Philipp Wolber, Apotheker, wird für mich den Betrieb meiner Wirtschaft
übernehmen" wurde zugestimmt. Amtmann Lindemann warf ein, „was abzulehnen
sei, wenn dieser auch nur entfernt etwas mit der stattgehabten
Revolution zu tun hatte". Er hatte nichts damit zu tun, und so behielt der
„Engel" sein Schildrecht.

Der Apotheker Wolber erklärte sich bereit, für seinen Bruder eine Kaution
von 2000 Gulden zu stellen, damit dieser aus der Haft entlassen werde,
und übernahm die Bürgschaft, dafür einzustehen, daß sich dieser nicht von
zu Hause entfernen und sich jederzeit auf Verlangen dem Gericht stellen
werde. Auch dieses Gesuch brachte keinen Erfolg.

236


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0238