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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 239
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0241
Am 12. September 1850 fällte das Hofgericht des Mittelrheinkreises in Freiburg
über Trautwein folgendes Urteil, das Amtmann Mallebrein am 28.
September dem Gemeinderat von Schiltach folgendermaßen mitteilte:
„Bürgermeister Isaak Trautwein von Schiltach sey wegen der Teilnahme
an der im Mai und Juni vorigen Jahres stattgehabten hochverräterischen
Unternehmungen für schuldig zu erklären und deshalb zu einer gemeinen
Zuchthausstrafe von einem Jahr oder acht Monaten Einzelhaft, zum Ersatz
des durch jene Unternehmungen der Großh. Staatskasse zugefügten Schadens
unter samtverbindlicher Haftbarkeit mit allen übrigen Teilnehmern
am Aufwand, sowie zur Tragung der Untersuchungs-Straferstehungskosten
zu verurteilen."

Trautwein war freiwillig in seine Heimat zurückgekehrt. Er unterzeichnete
am 17. Februar 1851 eine "Verfügung des Bezirksamtes Wolfach, durch welche
ihm mitgeteilt wurde, daß er unter polizeilicher Aufsicht stehe und
ohne Genehmigung des Polizeidistrikts-Kommandos in Freiburg seinen
Wohnort nicht verlassen dürfe. Für die Wiederaufnahme des Holzhandels
und der Flößerei wirkte für ihn dieser Erlaß lähmend. Ein Gesuch Trautweins
, ihm zu gestatten, zur Wahrnehmung seiner Geschäfte sich auch
außerhalb seiner Heimatgemeinde aufhalten zu dürfen, wurde abgelehnt.
Jetzt meldete er sich in Freiburg zur Abbüßung der Strafe.

Mit der Versicherung: „Wir ersterben in tiefster Ehrfurcht Euer Königlichen
Hoheit" richteten 15 Schiltacher Bürger, darunter der Bürgermeister
und Gemeinderäte, besorgt um das Schicksal der kinderreichen Familie
Trautwein, am 7. Dezember 1851 ein Gnadengesuch direkt an den Großherzog
Leopold. Sie erinnerten ihn an sein eigenes Wort: „Das schönste
Recht der Krone ist die Gnade." Das Badische Justizministerium teilte daraufhin
über das Bezirksamt Wolfach dem Bürgermeisteramt Schiltach
mit, „daß über die gestellte Bitte um Begnadigung des Isaak Trautwein
kein Vortrag verlangt worden sei und man sich nicht veranlaßt finde, solchen
amtshalber in empfehlender Weise zu erstatten". Damit war das Gesuch
abgelehnt. Am 26. Oktober 1852 frug die Großh. Amtskasse Hornberg
beim Bürgermeisteramt Schiltach an, ob Trautwein Liegenschaftswerte besitze
, die zur Deckung der entstandenen „Straferstehungskosten etwa flüssig
zu machen" seien. Dies war der Fall, Trautwein wurde entlassen und
bezahlte die entstandenen Haftkosten. Er hatte seine Strafe voll abgebüßt.
Das war die Vergeltung.

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