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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 250
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der Revolution, auch über diese gesprochen wurde, dürfte klar sein, und
dabei erhielt der spätere Volksschriftsteller wohl den Eindruck, den er in
„Graf Magga" folgendermaßen zusammenfaßte:

„Die Zeller als ehemalige Reichsstädter waren ziemlich konservativ und
deshalb die Revolution in ihrem Städtle nur ein Sturm im Wasserglas
gegen jene der Haslacher, die auf dem vollen Meere der Freiheit schwammen
."

Ludwig Schadt — ein Willstätter Freischärler 1848/49

Von Wilhelm Schadt

Über die „aufrührerische Tätigkeit durch Gründung demokratischer Volksvereine
" finden wir in den Gemeindeakten der Hanauerlandgemeinden
wenig Unterlagen. Lediglich durch die Schilderung Josef Viktors von
Scheffel, der als Berichterstatter an der Volksversammlung in Offenburg
im März 1849 teilnahm, wissen wir, daß die „stolzen Hanauer" dort zahlreich
vertreten waren.

Auch die von der Großherzoglich Badischen Regierung im Regierungsblatt
Nr. XX. vom 3. April 1848 angeordnete Aufstellung von Bürgerwehren
scheint nicht den gewünschten Zuspruch gefunden zu haben, denn in dem
Gesetz stand ausdrücklich, daß jeder Wehrmann für die Bewaffnung selbst
zu sorgen habe, andernfalls die Gemeinden dafür aufzukommen hätten.
Angesichts der Tatsache, daß die Ortschaften unseres Grenzgebietes immer
noch an der durch die französischen Revolutionskriege und nachfolgenden
Feldzüge in der Napoleonszeit entstandenen Schuldenlast zu leiden hatten,
dürfte wenig Neigung zu größeren Ausgaben für die Bewaffnung einer
Bürgerwehr bestanden haben.

In den Gemeindeakten von Willstätt unter Nr. IX/262/1849 befindet sich
eine Eingabe des Maurers Conrad Wandres vom 10. April 1848, worin dieser
im Namen der Bürgerschaft von Willstätt um die unverzügliche Aufstellung
einer Bürgerwehr nachsucht. Unterschrieben haben dieses Schriftstück
einhundertfünfzig Bürger. Die Antwort des damaligen Bürgermeisters
Hilzinger besagt, daß die Gemeinde gegen die Aufstellung der geforderten
Bürgerwehr nichts einzuwenden habe, zu einer Bewaffnung jedoch
in keiner Weise beitragen könne. Auch die nachfolgenden Eingaben und
selbst die Anforderungen des aus der Revolutionszeit bekannten „Zivil-

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