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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 267
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in der Ortenau beanspruchte, bereit war, auf das ganze vordere Kinzigtal
samt Offenburg, Ortenberg und Gengenbach zu verzichten, nicht jedoch
auf das mittlere Kinzigtal, wo die Silbergruben waren. Ausdrücklich wird
Heinrichs I. Anspruch auf Steinach, Haslach und Biberach in dem Kompromiß
mit dem Bischof von Straßburg hervorgehoben47.

Vor allem eine Königsurkunde aus dem Jahre 1278 weist auf die zähringi-
sche Gründung Haslachs hin48. Am 19. August 1278 erneuert König Rudolf
von Habsburg dem Grafen Heinrich I. von Fürstenberg im Lager bei
Marcheck49, für seine Städte Villingen, Fürstenberg, Haslach und Dornstetten
das altgewohnte Privileg, daß die Bürger ihren Gerichtsstand ausschließlich
vor ihrem eigenen Stadtgericht haben dürfen und nicht vor ein
auswärtiges Gericht gezogen werden sollen. Haslach wird hier wie die
übrigen drei Städte zum ersten Mal als „oppidum" bezeichnet. Ausdrücklich
wird in der Urkunde auf ältere Gerechtsame aus der Zeit des Grafen
Egino V. von Urach-Freiburg, des Herzogs Berthold V. von Zähringen und
der anderen zähringischen Vorfahren hingewiesen50. Eindeutig erscheint
hier Haslach im Kinzigtal als eine Zähringergründung, eine Siedlung, die
durch die Initiative der Zähringer entstanden ist, die durch die Herzöge
von Zähringen wahrscheinlich im Laufe des 12. Jahrhunderts zur Stadt
erhoben wurde und als solche alle Privilegien eines „oppidum" besaß. Daß
Heinrich I. von Fürstenberg sich hier offensichtlich in der rechtlichen Kontinuität
der Zähringer sieht, wird durch die Formulierung „qui legitime
possiderunt" unterstrichen.

Die Zähringer hatten Haslach und die übrigen genannten Städte als Reichslehen
, also beanspruchten die Fürstenberger als die Erben der Zähringer
diesen förmlichen Rechtstitel für ihre Städte ebenfalls. Den erhielt nun
Graf Heinrich I. dadurch, daß ihm König Rudolf am 24. Mai 1283 unter

47 FUB I, Nr. 427, S. 195: „si quod habeo vel habere videor in Offenburc, Ortenberc, Gengenbach et
eorum attinentiis, eidem ecclesie scilicet Argentinensi cedo et confero libere et in totum, preter Stenahe,
Haselahe, Biberahe cum attinentiis eorum, quod nunc detineo." Vgl. auch Hans-Martin Pillin, Die
rechtsrheinischen Herrschaftsgebiete des Hochstifts Straßburg im Spätmittelalter. Phil. Diss. Freiburg
i. Br. 1966, S. 11.

48 FUB I, Nr. 525, S. 256/257. Vgl. auch Inventar über die Bestände des Stadtarchivs Villlingen, Bd. I:
Urkunden. Bearbeitet v. Hans-Josef Wollasch, Villingen 1970, S. 5.

49 Am 26. August 1278 fand die Schlacht auf dem Marchfeld gegen König Ottokar von Böhmen statt.
Graf Heinrich I. hatte zur Vorlage der Urkunde also einen für ihn äußerst günstigen Zeitpunkt gegewählt
. Nach der Klingerberger Chronik war Graf Heinrich I. in dieser Schlacht Bannerträger König
Rudolfs von Habsburg. Heinrich und Rudolf waren Blutsverwandte, was in der Urkunde von 1278
ausdrücklich betont wird („nostro consangineo").

50 „Villingen, Vurstenberg, Haselach, Dornstetten et alia sua oppida quecumque . . . patris sui ac . . . ducis
de Zaeringen aliorumque progenitorum suorum temporibus, qui eadem legitime possiderunt . . ." (FUB I,
Nr. 525, S. 256).

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