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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 285
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0287
von Karl Fahrländer in Form eines Memoires an den Kommissar du D. E.
bei der Verwaltung des Kantons Benfeld, offenbar eine ausführliche
Erwiderung auf dessen Schreiben an den öffentlichen Ankläger. Das
Protokoll schließt mit folgender Feststellung: In Anbetracht dessen, daß
Karl Fahrländer die Republik nur deshalb verlassen zu haben scheint,
um sich einer Verfolgung und Verhaftung zu entziehen, der selbst vereidigte
Priester ausgesetzt waren, in Anbetracht des Verhaltens, das er
sich bis dahin befleißigt hat, ist der Verwaltung nicht die Vermutung
erlaubt, daß er zu emigrieren beabsichtigte. Indessen steht es der Verwaltung
nicht zu, Ausnahmen von den Gesetzen zu treffen, die die Emigrierten
betreffen. Der Kommissar des D. E. beschließt, daß keine Verhandlung
nötig ist und daß er auf die Liste der Emigrierten zu setzen ist,
welche von der Verwaltung von Benfeld aufgestellt werden wird.

Fahrländer wurde also von dem Verdacht der Emigration freigesprochen
und trotzdem auf die Liste der Emigranten gesetzt, was Reuss zu der
Anmerkung veranlaßt: „Sehr hart und ungerecht"*7

Was hatte Karl Fahrländer ins Elsaß geführt? Wir sind nur auf Vermutungen
angewiesen. Er hatte sich nach eigener Äußerung im Jahre 179848
„vor zwei Jahren in Basel niedergelassen", müßte also etwa Anfang 1796
dort eingetroffen sein. Die Stadt war bereits das französische Agita-
tions- und Nachrichtenzentrum am Oberrhein, bevor das Dekret des
Wohlfahrtsausschusses vom 21. November 1794 den frz. Gesandten der
Republik in der Schweiz, Barthelemy, offiziell mit dieser Aufgabe beauftragte
. Zwar hatte der Konventsbeschluß vom 13. April 1793, sich nicht
mehr in die Angelegenheit anderer Länder einzumischen, das grundsätzliche
Konventsdekret vom 19. November 1792 über die Unterstützung
anderer Länder, die ihre Freiheit wiedererlangen wollten40, annulliert,
doch war Frankreich verständlicherweise nach wie vor daran interessiert,
während der Zeit militärischen Auseinandersetzung mit den Koalitionsmächten
sich der Unterstützung deutscher Demokraten zu versichern.
In Basel trug man sich trotz des Beginnes der Jakobinerherrschaft und
der Erklärung Robespierres, daß man die Ideen der Revolution nicht mit
Bajonetten verbreiten könne und daß man bewaffnete Missionare nirgends
liebe50, mit Revolutionsplänen, denn der frz. Gesandtschaftssekretär
berichtete am 1. Juli 1794 an den Außenminister Buchot:

47 Papiere von Rodolphe Reuss, Manuskriptensammlung der Stadtbibliothek Straßburg, Ms. 1265 (nach
freundl. Mitt. von Herrn Ponsing).

48 GLA 74 Nr. 6291. Vernehmungsprotokoll v. 1.2.1798.

49 Deutscher Text des Konventsdekrets v. 19.11.1792 bei Walter Grab (Herausg.), Die Französische Revolution
, eine Dokumentation, München 1973, S. 17. Dort auch das Konventsdekret über die Politik in
den von den republikanischen Armeen besetzten Ländern vom 15.12.1792.

50 Walter Grab, Eroberung oder Befreiung? Deutsche Jakobiner und die Franzosenherrschaft im Rheinland
1792—1799 (Schriften aus dem Karl-Marx-Haus Trier 4), 1971, S. 34, unter Hinweis auf G. Michon,
Robespierre et la guerre revolutionnaire, Paris 1937.

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