Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 209
(PDF, 70 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0211
auch zur Stadt gehörten, darüber erhalten wir aus keiner Quelle genaue Angaben
.70

1541 unterschrieb Gengenbach bei dem Regensburger Religionsgespräch als
evangelische Reichsstadt.71 Vier Jahre später erschien der erste evangelische
Katechismus von Gengenbach im Druck.72 Wie aus dem Vorwort hervorgeht, ist
er „den Edlen, vesten, Ersamen, weisen Schuoltheis, Stettmeister und Rath zuo
Gengebach, unseren günstigen Herren" gewidmet. Nachdem „etlich jar lang" in
der Stadt das Evangelium gepredigt worden sei, hätten viele Eltern einen solchen
Katechismus begehrt, um ihre Kinder und ihr Hausgesinde zu unterweisen.
Wie wir weiter erfahren, muß bereits früher eine handschriftliche Ausgabe vorhanden
gewesen sein; denn jetzt sei die „arbeit des abschreibens" zu viel geworden
.73 Das Vorwort ist unterzeichnet von den drei evangelischen Geistlichen in
Gengenbach: Lucius Kyber, Thomas Lindner und Laurentius Montanus, mit
Datum vom 23. Februar 1545.74

Wie Kohls nachweist, ist der eigentliche Verfasser der Prediger Thomas Lindner
, der bald darauf nach Ravensburg ging und auch den dortigen Katechismus
verfaßte.75 Der Wegzug Lindners nach Ravensburg ist uns u. a. auch in verschiedenen
Schriftstücken belegt. Der Gengenbacher Rat ließ ihn offensichtlich nicht
gerne ziehen, denn der „Kirchendiener" sei, nachdem das lutherische Evangelium
in der Stadt gepflanzt und aufgebaut sei, für das Weiterbestehen und die
Vertiefung der neuen Lehre gerade „in disen Schweren Zeitten" sehr notwendig
. 76 In einem am 25. August 1546 geschriebenen Gutachten der Straßburger
Theologen Bucer, Hedio und Marbach an die Stadt Ravensburg über Thomas
Lindner wird diesem ein gutes Zeugnis für seine bisherige Tätigkeit in Gengenbach
ausgestellt.77 Seinen neuen Dienstort trat Lindner zu Martini 1546 an.

Einige Zeit später muß ihm auch der Gengenbacher Prädikant Lorenz Montanus
nach Ravensburg gefolgt sein. Denn der Ravensburger Magistrat kündigte am
9. August 1548 dem Rat der Stadt Gengenbach an, daß er auf Grund der schweren
Lage nach dem Augsburger Interim die beiden Prädikanten wieder zurückschicken
werde.78 Doch nach dem Interim hatte sich auch in Gengenbach die
Situation für den Protestantismus grundlegend verändert.

70 Vgl. audi W. Becker, Reformation und Revolution, Münster 1974, S. 88.

71 Vierordt, a.a.O. S. 317/18.

72 Jetzt herausgegeben von E. W. Kohls, Der evangelische Katechismus von Gengenbach aus dem Jahre
1545, Heidelberg 1960, S. 17—45. Er war bereits Vierordt vorgelegen (vgl. Vierordt, a.a.O. S. 318 u.
398); das bis heute einzig erhaltene Exemplar befindet sich im Gengenbacher katholischen Pfarrarchiv.

73 Kohls nimmt an, daß der Gengenbacher Katechismus wegen verschiedener Anklänge an vorlutherische
Katechismen schon vor dem Erscheinen des kleinen Katechismus Luthers 1529 „konzipiert vorlag". Andererseits
seien in der vorliegenden Fassung auch Anlehnungen an Luthers Katechismus festzustellen,
woraus man auf eine nachträgliche Bearbeitung schließen könne, die wohl zwischen 1538 und 1540
erfolgt sei, da auch deutliche Anklänge an die Neufassung der „Fragestücke" des Reformators Johannes
Brenz 1538 zu finden seien. (S. 7—9.)

Wie jedoch der Gengenbacher Kirchenordnung zu entnehmen ist (s. u.), wurden erst im Jahre 1538
die Prädikanten vom Rat beauftragt, ein Büchlein in Fragestückform zu verfassen und es in den
Dienst der Kinderunterweisung zu stellen. Den Lese- und Schreibkundigen solle es ausgehändigt werden
, damit sie es abschreiben. Damit ist die Annahme Kohls', daß der Katechismus bereits 1529
existiert habe, nicht mehr stichhaltig.

74 Kohls, Katechismus, S. 29.

75 Kohl, ebd. S. 9.; ders., Die evangelischen Katechismen von Ravensburg 1546/1733 und Reichenweier
1547/1559, Stuttgart 1963, S. 23 f.

76 Der Brief ist abgedruckt bei Kohjs, Katechismus von Ravensburg, a.a.O. S. 94, Beil. 2, mit Datum vom
20. August 1546.

77 „An seiner trew vnd fleiß, wie auch an anderen Gottesgaben, die zu disem dienst gehören, versehen
wir vns gentzlich, das jr keinen Mangel sollet befinden, wie in dem allem an jm auch zu Gengenbach
kein feel beschinen ist." (ebd. Beil. 3, S. 95.)

78 Ebd., Beilage 4, S. 96.

209


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0211