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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 207
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77. Das Leben der Mönche

1. Die Regel. - Meistens hatte jeder Mönchsvater in Irland seinem Kloster
eine eigene Regel auferlegt. Die verschiedenen Regeln aber beruhten alle
auf der Tradition des abendländischen Mönchtums bis zu Johannes
Cassianus. Darin nahm die asketisch-moralische Unterweisung einen
breiten Raum ein. Das Bußwesen beruhte zum Teil auf den Praktikendes
orientalischen und südgallischen Mönchtums. Bußbücher kamen auf, die
Sündenkataloge aufzählten mit der jedem Vergehen angemessenen
körperlichen Strafe; sie wurden von der klösterlichen Praxis auf die
allgemeine Seelsorge übertragen.

So heißt es z. B. in Kolumbans Regel: „Wer am Tische beim Segensspruch
nicht antwortet Amen, bekommt 6 Hiebe, ... wer mit einem Weibe redet
ohne Erlaubnis, hat zwei Tage zu fasten oder bekommt 200 Hiebe in acht
Trachten zu 25; ... wer zu spät zum Gebete kommt, hat 50 Psalmen zu
singen, oder 50 Streiche zu erleiden"23...

Im kultischen Bereich zeigten die Iren eine besondere Vorliebe für
Litaneien und apotropäische Gebete24.

Von Hönau im besondern wissen wir, daß es dem Abte zustand seinen
Nachfolger zu ernennen und vom König bestätigen zu lassen25.

2. Die Äbte. - Unter den iroschottischen Wandermönchen befanden sich
auch solche, die auf der grünen Insel die Bischofsweihe empfangen
hatten; auf dem Festlande besaßen sie wohl noch die Weihegewalt aber
keine Jurisdiktion und kein Bistum mehr. Etliche unter ihnen wurden
Äbte; so kam es zur Institution der Abtbischöfe.

Für Hönau hat sich eine Liste aus dem 15. Jh. erhalten mit dem Titel:
„Nomina Honauensium episcoporum", worin sowohl die ersten Abtbischöfe
von Hönau, als auch etliche Wanderbischöfe, die nicht Äbte
waren, und dazu noch fünf Bischöfe von Straßburg, ja sogar Herzog
Liutfried, Chadicho's Enkel, aufgenommen sind. Deshalb glaubte der
Straßburger Chronist Jakob Twinger von Koenigshoven (f 1420), Hönau
wäre der Sitz eines Bistums gewesen26; schon der Jesuit Coccius hat in
seinem 1623 erschienenen „Dagobertus rex" nachgewiesen, daß es
niemals zu Hönau ein Bistum gegeben habe.

Wilsdorfs Verdienst ist es die Liste, die man bis vor kurzem als
Chronologie der Honauer Äbte betrachtete, kritisch untersucht und die
richtige Liste herausgearbeitet zu haben27.

23 Schmitz, Die Bussbücher und die Bussdisziplinen der Kirche. Bd I (Mainz 1883), 594-602.

24 Cf. G. Mathon, Irlande, in Catholicisme, hier, aujourd'hui. demain. Bd 6 (Paris 1967). 92.

25 Bruckner nr. 110.

26 Wilsdorf 31.

27 Ebd. 19 f.

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