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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 309
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leistungen für den Überfallenen Hof zu Küttolsheim, gegen die Übergriffe
der badischen Amtsleute und der angrenzenden Herrschaften war das
Kloster letztlich auf die gutwillige Unterstützung des Markgrafen selbst
bzw. der badischen Regierung angewiesen.

In der Markgrafschaft Baden-Baden blieb die schon von Markgraf
Philipp geduldete Priesterehe zunächst erlaubt, aber unter der darauffolgenden
vormundschaftlichen Regierung der katholischen Fürsten Pfalzgraf
Johann II. von Simmern und Herzog Wilhelm IV. von Bayern trat ein
vollständiger Wechsel ein. Die Folge war, daß sich die verheirateten
Priester gezwungen sahen, nach und nach das Land zu verlassen. Am
17. Januar 1538 schrieb Herzog Johann von Bayern an den Statthalter
Heinrich von Fleckenstein und die anderen Vormundschaftsräte zu
Baden: Der Abt des Klosters Schwarzach habe ihm angezeigt, daß das
Kloster zu dieser Zeit Personen halber in täglichem Abgang sei und er
(der Abt) trotz allem Bemühen keine geistlichen Personen bekommen
könne. Da das Kloster an etliche protestierende Stände grenze, sei er in
Sorge, daß es mit der Zeit in die Hand eines derselben kommen und der
Markgrafschaft entzogen werden könnte 112. Baden beschloß deshalb, alle
Maßnahmen zu treffen, das Kloster in seinem bisherigen Stand zu
erhalten. Man nahm eine Bestandsaufnahme der Einkünfte und Ausgaben
des Klosters vor, die ergab, daß die Abtei mit 203 Pfund Pf.
verschuldet war113.

Im Jahre 1539 waren nur noch drei Mönche beim Abt. Am 27. Juni 1548
starb Abt Johann in Bad Hub, wohin er sich wegen seiner Augenkrankheit
begeben hatte. Sein Grabstein befand sich in der Chorapside der
Schwarzacher Klosterkirche. Abt Gallus Wagner schreibt über Johann
Gutbrot, er sei ein fleißiger Mensch gewesen, wie die Akten bezeugen,
habe aber in schwierigen Zeiten gelebt.

Abt Martin Schimpfer

Unter der Regierung Abt Martins litt das Kloster besonders unter dem
Mangel an geeigneten Konventsmitgliedern. Nach einem Bericht des
Abtes vom 27. November 1553 hatten sich zwei seiner ältesten Konven-
tualen, von denen der eine Priester war, vom Kloster entfernt. Obwohl er
als Abt vier Konventualen zu Priestern ordinieren ließ, befand sich zu
dieser Zeit kein Priester im Konvent.

Im Jahre 1551 erhielt Abt Martin von Johann, Pfalzgraf bei Rhein und
Vormund der Markgrafen Philipp und Christoph, die Genehmigung, zehn
Jahre lang in allen Dörfern der Abtei ein Weinumgeld zu erheben ,14. Um

112 1538 Jan. 17 GLA 105/761.

113 GLA 105/761.

114 1551 März 1 GLA 37/232; 37/220.

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