Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 54
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Ihnen nicht unbekannt sein, wie auch die sonstigen bedeutenderen
Elemente Ihres Zeller (und im weiteren Sinn Kinzigtäler) Landsmannes
als bekannt vorausgesetzt werden können. Ich kann mir wohl die
Nennung der wichtigsten Stichworte ersparen, zumal ich im Laufe der
Darstellung Gelegenheit haben werde, manches näher in den Griff zu
bekommen.

Doch ehe ich das Thema einkreise, möchte ich nicht unterlassen, das
wesentliche Zitat aus der Würdigung zu erwähnen, die Heinrich Hansjakob
seinem Kinzigtäler Landsmann hat zuteil werden lassen. Er tat dies
im Vergleich zu Alban Stolz, und er unternahm die Wertung, indem er die
Vorlesungen beider Universitätsprofessoren in ihrer jeweiligen Wirkung
auf die Hörer charakterisierte:

„Wie verschieden aber unser Herrgott die Talente unter den Menschen
gebildet und geartet hat, das konnte man an dem Dozenten kennenlernen,
dessen Vorlesungen neben denen von Stolz die Theologen des dritten
Kurses vorzugsweise besuchten. Es war dies der weithin bekannte Hofrat
Dr. Büß, ein Kinzigtäler aus Zell..., der uns allgemeines, deutsches und
badisches Kirchenrecht dozierte. Stolz und Büß waren so verschieden
voneinander wie Olivenöl und Champagner: der eine ebenso ruhig und
still wie der andere brausend und gärend. Büß war ein vielseitigeres
Talent als Stolz, aber an Tiefe weit übertroffen von diesem. Aus seinen
eigentlichen Vorlesungen war entschieden am wenigsten zu profitieren,
weil er zuviel ,Allotria' trieb und jeden fremden Gedanken, den sein
lebhafter Geist ihm dazwischen warf, ergriff und verarbeitete. Das
, Allotria' aber, dem Büß so gerne huldigte, ist in meinen Augen ... absolut
kein Vorwurf für den so bedeutenden Mann. Was er sagte, war geistreich,
und wenn es auch nicht zur Vorlesung gehörte, so konnte man doch gar
vieles daraus lernen. Von Kirchenrecht nahm ich blutwenig bei ihm auf,
aber das was er drum und dran hing, ging wegen seiner pikanten Art nicht
nutzlos an mir vorüber. Ich wohnte deshalb den Vorlesungen von Büß
stets mit Vergnügen bei."3

Sie sehen, daß Hansjakob aus der unmittelbaren Anschauung urteilt, und
wie ich meine, wohlabgewogen, dem Universitätslehrer Büß gerecht
werdend. Ich könnte Ihnen auch andere, total negative Würdigungen
vortragen, die, z. T. gehässig formuliert, Büß in seiner wissenschaftlichen
Leistung als Scharlatan abkanzeln.4 Es hat sich jedoch gezeigt, daß bei
einer objektiven Erforschung des engeren Wissenschaftsbereichs von

3 Inder Schrift ..Aus meiner Studienzeit". Freiburg 1884 (10. Auflage Freiburg 1966, 340 f.). Hansjakob hat Büß auch in
den Badischen Biographien gewürdigt (III, 15, 1881).

4 Vgl. Johann Friedrich v. Schulte. Die Geschichte der Quellen und Literatur des canonischen Rechts von Gratian bis
auf die Gegenwart. Bd. III. Stuttgart 1880, 391 ff. Vgl. zum Gesamtzusammenhang Alexander Höllerbach, Zur
Geschichte der Vertretung des Kirchenrechts an der Universität Freiburg im Breisgau im 19. Jahrhundert, in: Zs. der
Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung LIX. 1973, 343 ff.

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