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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 56
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Büß (Staats- und Kirchenrecht sowie Nationalökonomie) das Bild
bessere Konturen gewinnt. Doch kann ich auf Einzelheiten nicht
eingehen, sondern muß es bei dieser allgemeinen Feststellung bewenden

lassen.

Wir wollen uns hier und heute auf das sozialpolitische Engagement von
Professor Büß konzentrieren, das sich in vielfältiger Weise darbietet,
wobei jedoch die am 25. April 1837 in der 16. öffentlichen Sitzung der 2.
Kammer der Großherzoglichen Badischen Landstände gehaltene Rede
,,Über die mit dem fabrikmässigen Gewerbsbetrieb verbundenen Nachtheile
und die Mittel ihrer Verhütung"5 - sicher zu Recht - im
Mittelpunkt stehen wird, nicht zuletzt aus folgender Überlegung heraus,
die auch bei der Formulierung des Themas mitgespielt hat: welchen
Gegenwartsbezug können wir herstellen, wenn wir uns mit einer
historischen Persönlichkeit befassen? Denn die Beschäftigung mit der
Vergangenheit allein mag eine recht interessante Angelegenheit sein, sie
mag dem Historiker in seinem Tun genügen, für eine breitere Bevölkerung
wird sie unbefriedigend sein müssen, wenn nicht ein Ertrag
gewonnen werden kann für das Selbstverständnis der gegenwärtigen
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten
. So gesehen, rechtfertigt sich die Beschränkung auf die
sozialpolitischen Züge im Bild des Ritters von Büß, den wir zunächst aus
seinen biographischen und soziographischen Ursprüngen heraus kurz
vorstellen wollen, d. h. aus dem Quellgebiet seiner Familie, die eingebettet
war in die geschlossene Gesellschaft der kleinen freien Reichsstadt
Zell am Harmersbach, in eine Gesellschaftsformation freilich, die im
Geburtsjahr des Franz Joseph Büß in einem Jahr der Wende und des
Umbruchs sich befand.

Der seinerzeitige Vikar P. Nicolaus Pfaff aus dem nahen Benediktinerkloster
Gengenbach trug unter dem 23. März 1803 als 37. Geburt ein:
Hodie die vigesima tertia mensis Martii anni millesimi octingentesimi
tertii a me infrascripto baptizatus est Franciscus Josephus Francisci
Josephi Büß civis et sartoris huius loci et Barbarae Jäglin legitimorum
coniugum filius, hodie natus. Patrinus fuit dominus Jacobus Winterhalter
huius loci praefectus. Matrina vero fuit Maria Francisca Gäbelin
Valentini Soler civis et chirurgi hic loci uxor. Qui omnes mecum propria
manu subscripsere.6

Zu deutsch: Heute am 23. Tag des Monats März des Jahres eintausend
achthundert und drei ist von mir, dem Unterzeichneten, getauft worden
Franz Joseph, der Sohn des Franz Joseph Büß, Bürgers und Schneiders

5 Ich habe die in Karlsruhe o. J. erschienene Ausgabe benutzt. Die späteren Zitate, die im einzelnen nicht belegt werden,
sind dieser Publikation entnommen und zwar in der originalen Orthographie.

6 Aus dem Taufbuch der Pfarrei Zell a. Harmersbach. Benutzt wurde der Mikrofilm im Erzbischöflichen
Ordinariatsarchiv Freiburg.

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