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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 128
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Konventsdekret vom 7. Mai 1794 dogmatisch im Artikel 1 festgelegt: „Das
französische Volk erkennt die Existenz des Höchsten Wesens und die
Unsterblichkeit der Seele an."29 Im Artikel 7 werden für die Feier der
Dekadenfeste 35 Themen aufgezählt, denen wir wieder bei Lamey
begegnen. Der Art. 13 bestimmte, daß am nächsten 20. Prairial ein
Nationalfest zu Ehren des Höchsten Wesens stattfinden werde. In
Straßburg übertraf die am 8. Juni 1794 durchgeführte Feier alle bisher in
der Stadt seit dem Föderationsfest veranstalteten Feierlichkeiten.30
Eröffnet wurde das Fest mit einer Ode zu Ehren des höchsten Wesens von
Lamey, der zu dem Anlaß mehrere patriotisch-religiöse Lieder gedichtet
hatte, „die im Elsaß eine sehr günstige Aufnahme fanden".31 Seine
Dekadenlieder, die nach eigener Aussage „während der Jahre 1793/94 in
den damaligen Vernunfttempeln der ober- und niederrheinischen Departemente
, mehrerenteils nach alten Kirchenweisen, gesungen wurden",
erschienen unter dem Titel „Dekadische Lieder für die Franken am
Rhein" in Straßburg im dritten Jahr der Republik. Die Vorrede,
unterzeichnet von August Lamey, Friedensgerichtsekretär des dritten
Bezirks Straßburg, ist datiert vom Vendemiaire des Jahres III. In ihr setzt
sich Lamey mit den aufregenden Vorgängen der Revolution, also mit der
Schreckensherrschaft auseinander:

„Wer nun den Weltereignissen nachdenkt, die nach gewissen Zeiträumen
doch immer mit den Hauptepochen sich wieder ähnlich werden, muß
mehrmals ganze Generationen derjenigen, die nach ihr kommt, in dem
kampfvollen aber notwendigen Übergang von den Finsternissen der
Unwissenheit zu dem Lichte der Philosophie, und von der Tyrannei zur
Freiheit, welches die Folge dabei ist, aufgeopfert sehen. Sind aber einmal
die Gemüter besänftigt und die Feuersbrunst erloschen, wodurch die
Nation von den Übeln, die sie bedrücken, sich gereinigt hat, alsdann
setzte sich die Wahrheit, deren Fortschritte langsam erst, hernach aber
beschleunigt sind, als Gehilfin auf die Throne der Monarchen, und erhält
in den Redeversammlungen freier Staaten Altar und Verehrung."

In seiner Auffassung über die öffentliche Zurschaustellung der Guillotine
geht er mit dem damaligen öffentlichen Ankläger Eulogius Schneider32
einig, der zur Verteidigung dieser Maßnahme erklärte, daß sie
keineswegs dastünde, um die guten Bürger, sondern die Verbrecher zu
schrecken.

29 Jean Massin. Robespierre. 5. Aufl.. Berlin 1977. S. 350f.

30 Engelhardt, 6. Teil. S. 419.

31 Ebd.. S. 420.

32 Vgl. dazu Walter Grab. Eulogius Schneider, Ein Weltbürger zwischen Mönchszelle und Guillotine, in: Gert
Mattenklot u. Klaus R. Scherpe (Hrsg.). Demokratisch-revolutionäre Literatur in Deutschland: Jakobinismus, 1975.
Lamey ist als Dichter auch in der von Schneider gegründeten Zeitschrift ..Argos, oder der Mann mit hundert Augen"
vertreten.

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