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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 172
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renten vom Murgtal und aus dem Schwarzwald abgewiesen hatte, erhob
er seinerseits Anfang April 1822 Vorstellungen gegen eine beabsichtigte
Errichtung einer Glashütte in Nordrach.

Im gleichen Jahr erhielt er durch Beschluß des Innenministeriums vom
16. September die Genehmigung, Branntweinflaschen herstellen zu
dürfen.

Die Errichtung einer Steinkrugfabrik in Oppenau

Derndinger sah bald darauf die Chance, eine Marktlücke zu nutzen und
entschloß sich, mit dem Oppenauer Hafnermeister Bartholomä Mütterer
eine „Steinkrugbäckerei" zu betreiben. In seiner Eingabe vom 6. Juli 1824
an das Amt Oberkirch ersuchte er um ein Privileg für 15 Jahre für das
ganze Großherzogtum, mit der weiteren Zusicherung, daß nach Ablauf in
der Entfernung von 10 Stunden kein Konkurrenzbetrieb errichtet werden
dürfe. Außerdem bat er um das Recht, im Renchtal die benötigte Tonerde,
gemeine Töpfererde ausgenommen, auf eine Entfernung von vier
Stunden graben zu dürfen. Die Behörden waren natürlich über den
Unternehmungsgeist eines sehr bemittelten, allgemein geachteten und
soliden Mannes besonders erfreut, und dementsprechend fiel der
Beschluß aus:18

„Die Errichtung einer Steinkrugbäckerei zu Oppenau verdient zumal in
den jetzigen Zeiten, wo mit so vielem Recht über Geldmangel und
Nahrungsfragen geklagt wird, in jeder Hinsicht Begünstigung, indem
nicht nur einem Teil der ärmeren Volksklasse besonders auf dem
Schwarzwald hierdurch Verdienst verschafft, sondern auch Gelegenheit
zur Produzierung einer Ware im Inland gegeben wird, deren Bedürfnis bei
den vielen Mineralquellen in der Umgegend ungemein groß ist, welche
aber gleichwohl bis jetzt mit großem Kostenaufwand aus dem Ausland
bezogen werden mußte."

Am 23. September wurde das Innenministerium ermächtigt, dem Handelsmann
Derndinger zu gestatten, eine Steinkrugbäckerei zu errichten
und demselben ein ausschließliches Privileg auf 10 Jahre, jedoch nur für
den Bezirk des Kinzigkreises zu erteilen. Nach Aufnahme eines
Teilhabers lautete die Firma „Krugfabrik J. A. Derndinger und Sohler".

Die Verlegung der Glashütte nach Offenburg

Hatte sich Offenburg 1818 noch gegen die Ansiedlung Derndingers
gesträubt, so beurteilten Stadtrat und Bürgerausschuß im Jahre 1825 das
erneute Ersuchen Derndingers, seine Glasfabrik von Niederschopfheim

18 GLA 233/19377, Ministerium des Innern 27. August 1824.

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