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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 190
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0192
Der II. Koalitionskrieg, aus dem Frankreich siegreich hervorging, und
der nachfolgende Friedensschluß zu Luneville im Jahre 1801, den das
Haus Österreich für sich und das Reich mit Napoleon Bonaparte tätigen
mußte, hatte auch seine Auswirkungen auf die Reichsgrafen von der
Leyen. Bekanntlich setzte die französische Republik seinerzeit die
endgültige Abtretung des linken Rheinufers von Basel bis Rotterdam zu
ihren Gunsten durch. Die depossedierten Fürsten waren für ihre
linksrheinischen Verluste mit rechtsrheinischen Gebieten und Vermögenswerten
zu entschädigen und zwar in erster Linie auf Kosten der
katholischen Kirche und der Reichsstädte. Von der Leyen gehörte zu den
verlusttragenden Reichsständen, wurde aber merkwürdigerweise von
der in Regensburg 1802/03 tagenden Reichsdeputation bei der Abwicklung
des Entschädigungsgeschäftes übergangen. Philipp Franz, seit 1790
regierender Graf, konnte ganz offensichtlich auf gute Beziehungen zur
französischen Staatsführung zurückgreifen, denn kraft eines kaiserlichen
Dekrets vom 26. Juni 1804 erhielt er von seinen vormaligen
überrheinischen Besitzungen immerhin das zurück, was noch nicht als
Nationalgut veräußert worden war.5 Im übrigen blieb seine Stellung als
Inhaber des kaiserlichen Lehens Hohengeroldseck unangetastet.

Sein schlechtes Abschneiden in Regensburg, das ungünstige Verhältnis
zwischen dem gräflichen Oberamt in Seelbach und den Mönchen am Ort
und die im Reich allgemein um sich greifende Säkularisation von
Ordenshäusern mochte von der Leyen veranlaßt haben, im Sommer 1803
den Versuch zu unternehmen, das Hospiz auf der Grundlage des § 35 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar des Jahres an sich zu
ziehen.6 Zwar war eine provisorische und endgültige Besitznahme im
Spätjahr 1802, wie sie in der Nachbarschaft von Baden und Fürstenberg
durchgeführt und vom Malteser-Orden bei den ihm zugesprochenen
Breisgauer Klöstern versucht worden war, unterblieben - das Haus
Habsburg ließ zu dieser Zeit die in seinen Territorien noch existierenden
und vom josephinischen „Klostersturm" verschont gebliebenen Ordenshäuser
unbehelligt. Doch nahm das Oberamt Seelbach eine Ersatzhandlung
, die eindeutig auf die Beschlagnahme des Klosterguts abzielte, am
16. Juni 1803 im Hospiz vor. Es erschien eine Kommission, die genaue

5 Uber die Herrschaft Hohengeroldseck und ihre Inhaber gibt es Literatur von beachtlichem Umfang. Es soll hier nur
verwiesen werden auf die faktenreiche Darstellung der Geschichte des Hauses von der Leyen in: Universal-Lexikon
vom Großherzogthum Baden, Karlsruhe 1843, Sp. 1254 ff. Zur Entschädigungsfrage vgl. A. C. Gaspari, Der
Deputations-Receß mit historischen, geographischen und statistischen Erläuterungen und einer Vergleichungstafel,
2 Bde., Hamburg 1803.

6 Der § 35 RDHS lautet: „Alle Güter der fundirten Stifter, Abteien und Klöster, in den alten sowol, als in den neuen
Besitzungen, katholischer sowol, als A.C. (Augsburger Confession) verwandten, mittelbarer sowol, als unmittelbarer,
deren Verwendung in den vorhergehenden Anordnungen nicht förmlich festgesetzt worden ist, werden der freien und
vollen Disposition der respektiven Landesherrn, sowol zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichts- und
andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte

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