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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 191
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Erkundigungen über die anwesenden Regularen und das Vermögen
einzog. Sie stellte das Personal fest wie folgt:

1. P. Martinian Ohser (66 Jahre), Superior

2. P. Anselm Rundel (57 Jahre)

3. P. Adalbert Staudacher (50 Jahre)

4. Laienbruder Robert Muher (58 Jahre), Sakristan und Pförtner

5. Laienbruder Martin Kalchthaler (53 Jahre), Koch und Gärtner,
welche alle zum Konvent Kenzingen gehörten.7 Aus einem Personalstatus
dieses Gotteshauses von 1799, dem letzten greifbaren, geht hervor,
daß damals Adam Pelle (53 Jahre) als Superior nach Seelbach abgeordnet
war, desgleichen die Väter Fulgentius Baumgartner (46 Jahre) als
Kooperator, Desiderius Schwenk (45 Jahre) als Katechet und zwei
Konversen. Demnach wechselten die Belegschaften der Seelbacher
Filiale des öfteren.8

Von P. Ohser erhielt die Kommission die Auskunft, daß das Auskommen
am Platze gut sei. Es beruhte auf dem jährlichen herrschaftlichen
Gratiale von 30 Klaftern Eichenholz und 3 Maltern Korn und den Butter-,
Fleisch-, Frucht- und Weinalmosen mildtätiger Katholiken in den
Geroldsecker, Gengenbacher und Ettenheimmünsterschen Gebieten. Die
Inventaraufnahme nun ergab, daß das Hospiz recht gut mit den
Gegenständen des täglichen Bedarfs und auch mit Kirchengeräten
ausgestattet war. P. Martinian mußte unterschreiben, daß er fortan für
das gesamte bewegliche Eigentum die Verantwortung trug.

Der Schritt der herrschaftlichen Verwaltung löste eine Reihe von
Komplikationen aus, mit denen sie wohl nicht gerechnet hatte. Der in
Kenzingen sitzende Ordensprovinzial Pelle protestierte wenige Tage
später in aller Form, ebenso wie er es bei der Besitznahme seines Klosters
durch die Johanniter im November 1802 getan hatte, und erstattete der
vorderösterreichisch-modenesischen Regierung in Freiburg Bericht. Er
sandte ein sorgfältig ausgearbeitetes „Promemoria zur ferneren Beybe-
haltung des Hospitiums der österreichischen Franziskaner zu Seelbach"
mit Urkundenbeilagen ein. In dieser Schrift vertrat er den Standpunkt,
daß diese Niederlassung kein eigentliches Kloster sei, weil ohne Klausur,
und sie gemäß den Verträgen und der kaiserlichen, bischöflich-straß-
burgischen und leyenschen Zustimmung den Status eines Hospizes habe.
Außerdem gehöre sie untrennbar zur vorderösterreichischen Franziskaner-
Provinz, was schon dadurch bewiesen sei, daß im Jahr 1783, als auf Befehl
Josephs II. alle inländischen Franziskaner die auswärtigen Klöster, so

der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche werden beibehalten werden, und der Pensionen für die
aufgehobene Geistlichkeit nach den unten theils wirklich bemerkten, theils noch unverzüglich zu treffenden näheren
Bestimmungen." (Aus: Protokoll der außerordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg, Bd. 2, Regensburg 1803).

7 Aktenstücke GLA 229/96832.

8 GLA 208/555.

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