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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 192
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Füssen, verlassen mußten, für Seelbach diese Anordnung nicht galt. Der
Provinzial bestritt, daß sich der § 35 RDHS auch auf Seelbach als ein
„Anhang" des Klosters Kenzingen erstrecke. Sollte das Hospiz aber
widerrechtlich aufgehoben werden, dann müsse vom Grafen von der
Leyen die Gewährleistung der Pensionszahlungen für die betroffenen
Regularen, der Ersatz der Kosten für das Klösterle, die Kapelle und den
Pfarrhof in Schuttertal sowie die Erlaubnis zur Mitnahme aller Fahrnisse
verlangt werden, die der Orden eventuell noch benötigte, da eine
Wiederbesetzung des Klosters in Horb im Gespräch war. Pelle hatte
Erfolg.

Die Regierung in Freiburg und auch der Breisgauer Lehenhof befaßten
sich umgehend mit der Angelegenheit. Man kam zu dem Schluß, daß das
Hospiz in Seelbach zwar kein „Anhang" des Klosters in Kenzingen sei,
sondern ein Filial der ehemaligen Tiroler, nunmehrigen vorderösterreichischen
Franziskaner-Provinz, daß das Haus von der Leyen auch das
Recht habe, zu inventieren und in die Administration Einsicht zu
nehmen, aber keine volle Disposition über das Ordenseigentum besitze
und ohne die kaiserliche Zustimmung eine Aufhebung nicht vornehmen
könne. Entsprechendes wurde dem Oberamtmann Schmidt zu Seelbach
mitgeteilt. Dieser lenkte daraufhin gegenüber der Freiburger Behörde
sofort ein, jedoch nicht ohne die Gelegenheit zu benutzen, die Ordensleute
auf das Übelste anzuschwärzen: Nur die mönchischen Umtriebe hätten
die Inventarisierung veranlaßt, von einer geplanten Aufhebung könne
keine Rede sein. Schwierigkeiten gebe es seit 1799. Damals habe der
Provinzial Markus Hild in einem „mit pöbelhaften Ausdrücken angefüllten
Schreiben" dem Oberamt den Abzug der mit der Pfarrverwesung
betrauten Mönche angedroht, weil Ende Juli dieses Jahres verwundete
Ulanen und Freicorpsleute im Hospiz einquartiert wurden, wobei die
Verpflegung zu Lasten der Herrschaft ging. Der damalige Superior Pelle
hätte sich dieser Drohung angeschlossen „unter Ausspeyung gräßlicher
Lügen und dem k.k.Militaire angedichteter Infamitäten". Schon damals
wollte man sich Einblick in die Haushaltsführung verschaffen „und
zugleich den Schwelgereyen und scandaleusen Ausgelassenheiten ein
Ziel setzen, worin sich die hiesigen Bettelmönche ganz besonders
auszeichnen". Der Krieg habe das aber verhindert, unterdessen sich die
Zustände keineswegs gebessert hätten. Im Vorjahr nun habe sich das Amt
genötigt gesehen, vom Provinzial die schleunige Abberufung der P. P.
Baumgartner und Schwenk „als entlarvte Wollüstlinge von der ersten
Classe" zu fordern, dazu, daß ihnen generell verboten würde, „Weibspersonen
" in die Zellen einzulassen. Mit Verbitterung stellte Schmidt fest,
daß die beiden hernach zwar versetzt, aber zugleich mit höheren
Funktionen betraut worden waren. Die Freiburger Regierung ging auf

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