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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 210
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deren Baumaterial überdeckt, vor dem Treppenaufgang zur Pfarrkirche
und der Hauptstraße zum Vorstädtle.1

Die Schule in Schiltach

Etwa seit dem Jahre 1558 gab es in Schiltach eine Schule. Für ihre
Einrichtung gab die „Große Kirchenordnung" für Württemberg den
ersten Anstoß.

Über diese Schule und besonders über die Zustände an derselben während
des Dreißigjährigen Krieges berichtete Herr Julius Hauth, Rektor a. D.,
in Schiltach eingehend, worauf hiermit verwiesen sei. Er bringt in seinem
Beitrag auch ein Bild von dem eben beschriebenen Schulhaus unterhalb
des hohen Ostgiebels der neuen Pfarrkirche.2

In Schiltach bestand seit etwa dem Jahre 1558 eine Schule. Ihr Träger war
die St. Johannis-Pflegschaft, die Heiligen Pfleg, kurz der „Heilig"
genannt. Die Schule gehörte zur Pfarrei und war dieser unterstellt.

Die Einkünfte derselben bestanden in der Hauptsache aus dem Großen
und Kleinen Zehnten bzw. dessen Wert. Sie dienten zum Unterhalt der
Kirche, des Pfarrhauses, der Schule und sonstiger kirchlichen Einrichtungen
sowie zur Besoldung des Pfarrers und Lehrers. Da Schiltach in
dem Waldgebiet des oberen Kinzigtales liegt, war es mit dem Feld-,
Früchte- und Obstbau nicht gut bestellt, und damit waren auch die aus
dem Zehnten zur Verfügung stehenden Mittel meist nur gering.

Im Jahre 1699 wurde für das Amt Hornberg, zu dem damals Schiltach
gehörte, „Die Neuerung der Pfarr Pfründen, Heiligen und Mößnerei
Gefällen" von der Regierung in Stuttgart verordnet. Darin heißt es, daß
alle Baulasten und Verbindlichkeiten für den Schulhausbau und dessen
Unterhaltung Aufgabe des „Heyligen" sei. Offenbar dachte man damals
an den Bau eines neuen Schulhauses mit Hilfe von Mitteln aus der Regierungskasse
, was aber abschlägig beschieden wurde.3 So verzögerte sich
der Bau bis zum Jahre 1728.

Die Lehengerichter und die Sommerschule

Für die Schüler aus dem Lehengericht wurde der Unterricht nur zur
Winterszeit gehalten in der sogenannten „Winterschule". Im Jahre 1757
wurde in ganz Württemberg die „Sommerschule" eingeführt, was bedeutete
, daß Schulunterricht das ganze Jahr über zu halten war. Diese
Vorschrift führte bei den Bauern und Gütlern, nicht nur in Lehengericht,

1 Hermann Fautz, Die Landstraßen im oberen Kinzigtal, in: „Die Ortenau", 45. 1965. S. 169-183.

2 Julius Hauth, Von Schiltaehs Schule während des Dreißigjährigen Krieges, in: „Die Ortenau", 49. 1969, S. 220-224.

3 GLA Karlsruhe, Sehiltach, 409 / Zug. 1913 / 4, Fasz. 1411, Jahr 1812, Bericht der Verrechnung St. Georgen.

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