Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 211
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0213
fast zu einer Rebellion. Am 11. Mai 1757 berichtete „der Spezialis zu
Hornberg", der dortige Pfarrer, dem das Schulwesen im Amt Hornberg
unterstand, an seinen Fürsten und Landesherrn Karl Herzog zu Württemberg
, daß „die Bauern und Taglöhner in dem Schiltacher Lehengericht
ihre Kinder absolute nicht in die Sommer Schul schicken
wollen", mit der Bemerkung, „überall klappt es, nur nicht in Lehengericht
". Ein scharfes Schreiben des Oberamtes „hatte so gar keinen
Effekt bey diesen rohen Leuten". Diese erklärten: „Sie schicken kein
Kind in die Sommerschul, sie können doch selig werden, wie ihre
Voreltern, die auch in keine Sommer Schul gegangen seien."4

Daraufhin verlangte die Regierung in Stuttgart in einem am 17. Mai 1757
an das Oberamt Hornberg gerichteten Schreiben, die Lehengerichter
müßten gezwungen werden, ihre Kinder in die Schule nach Schiltach zu
schicken. Doch nichts fruchtete. Eine abermalige Mahnung des Oberamtes
wegen der Schulpflicht und auch die von der Kanzel in der Kirche
vorgebrachten Ermahnungen des Pfarrers nützten nichts. Dieser ließ in
Vorder- und Hinter-Lehengericht bei allen Familien eine Liste umgehen,
in die sich die Leute eintragen sollten, die bereit waren, ihre Kinder nach
Schiltach in die Schule zu schicken. Niemand trug sich in die Listen ein.

Der Widerstand der Lehengerichter gegen die Sommerschule hielt
jahrelang an. Im Jahre 1766 hören wir, daß der Schullehrer und Meßner
Jakob Friedrich Strom in Schiltach von jedem Kind pro Jahr 48 Kreuzer
erhielt. Sollte aber die Sommerschule eingeführt werden, so stünden ihm
nur 45 Kreuzer zu, nämlich zur Winterszeit 30 Kreuzer, im Sommer nur
15 Kreuzer. Diese 3 Kreuzer weniger Besoldung taten dem armen Manne
weh. So wurde auch er ein Gegner der Sommerschule, da er in dieser
Jahreszeit auch anderweitig sein Brot verdienen konnte.

Der Schullehrer in Schiltach

Nach dem „Synodal Receßus" vom 16. Januar 1766 „solle die Sommer
Schul in Schilltach auch um der kleinen Kinder willen, die zu Geschäften
noch nicht gebraucht werden können... alltäglich gehalten werden."
Ehedem hatten die Kinder aus dem Lehengericht nur zweimal wöchentlich
Unterricht, die aus Schiltach an drei Tagen, Montag, Mittwoch und
Freitag. Damals machte man Heu-, Ernte- und Herbstferien für alle
Kinder, damit sie in der Landwirtschaft helfen konnten.

Da der Schullehrer ein Angestellter der Kirche war, war er auch
gleichzeitig Meßner. Es bestand ehemals die Gepflogenheit, daß er den
Pfarrer, wenn dieser auf einen Hof gerufen wurde, „ohne Abbruch der

4 GLA Spez. Akt. Schiltach, Fasz. 229/92985, Schuldienste 1767-1809.

211


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0213