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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 213
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0215
Der Unterricht

Der Unterricht wurde von 11 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags
gehalten. Die Kinder kämen abgehetzt, vollgefressen, in der größten
Hitze in die Schule und schlafen dort bald ein. Daher der geringe
Unterrichtserfolg. So meldete Pfarrer Griefinger. Er schlug eine neue
Schulordnung für den Hornberger Schulbezirk vor. Es sollten jeden Tag
für die Schüler bis zum 11. Lebensjahr 3 Stunden Unterricht gegeben
werden und zwar sommersüber von morgens 5 bis,8 Uhr, für die über 11
Jahre alten Kinder von morgens 5 bis 7 Uhr. Kein Kind unter 14 Jahren
darf sich als Hirte verdingen. Ein unmöglicher Vorschlag. Um zu hören,
wie dieser ankomme, richtete das Pfarramt Hornberg ein Rundschreiben
an alle Pfarrämter seines Gebietes mit der Frage: „Wie kann die
Sommerschule im Bezirk Hornberg auf die zweckmäßigste Art zum
Besten der Kinder eingerichtet werden?" Die Antworten der einzelnen
Pfarrer waren sehr verschieden. Der Schiltacher Vikar Schmid schlug in
seinem Bericht vom 14. Dezember 1807 vor, den Unterricht in der
Sommerschule in den Landgemeinden nur zweimal wöchentlich zu
halten, am Dienstag und Donnerstag und zwar für die Schüler aller
Altersklassen von morgens 11 Uhr bis nachmittags 2 Uhr. Als Begründung
führe er an, in dieser Zeit sei im Sommer das Vieh in den Ställen
wegen der Hitze und wegen des Ungeziefers. Der Sonntag sei für die
Abhaltung des Schulunterrichts deshalb nicht geeignet, weil der Lehrer
noch Meßner sei und so keine Zeit für die Schule habe.6

Anläßlich der Vorbereitungen für die Trennung des Lehengerichts von
der Stadt Schiltach wurde in einem Schreiben des Amtes in Wolfach vom
28. September 1816 bemerkt: „Es bestehe zwar seit einigen Jahren eine
eigene Schule... im sogenannten hintern Thal... Die Teilhaber mußten
sich ehemals mit dem Schiltacher Schullehrer abfinden und ihm eine
jährliche Rekognition von 12 bis 15 Gulden geben. Diese Schule wurde
durch das Dekanat Hornberg errichtet. Der provisorische Lehrer Johann
Michael Götz erhielt jährlich 50 Gulden von dem Lehrer in Schiltach
(gemeint ist der „Heilig") und von den Bewohnern des „hintern Thals"
100 Gulden nach dem Verhältnis der die Schule besuchenden Schülerzahl
. Die Schüler mußten zum Heizen der Schulstube das nötige Holz
mitbringen.

„Die Kinder aus dem untern Thal (Vorder Lehengericht) besuchten die
Schiltacher Schule und man sey nicht abgeneigt in Hinsicht auf das
Schulwesen die bisherigen Lasten fortan gemeinschaftlich zu tragen."
Unter der württembergischen Herrschaft stellten die Lehengerichter für
ihre Filialschulen „Privatlehrer" an, was ihnen von den badischen
Behörden verboten wurde. „Der Schiltacher Lehrer Georg Philipp Göll

6 GLA Spez. Akt. Schiltach. Fasz. 229/92985, Schuldienste 1757-1809.

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