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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 214
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0216
(er stammte von Ebingen) in gemeinem Dienst-Patent vom 24. März 1814,
ist angewiesen, an den Schulhalter Joh. Michael Götz in Lehengericht
jährliche 50 fl bis auf Abänderung zu bezahlen." Diese Zahlung erfolgte,
wie schon erwähnt, durch den „Heilig" von Schiltach.7

Die seit dem Jahre 1818 selbständige Gemeinde Lehengericht war
bestrebt, für ihre Kinder eigene Schulhäuser zu bauen. Am 29. Januar
1832 wurde über den Schulhausbau in Vorder J^ehengericht beraten, das
das erste eigene Schulhaus in der Gemeinde sei. Es sollte nach einem
Beschluß vom 30. März 1834 mit Hilfe der Zehntgelder errichtet werden,
was dann auch im selben Jahre geschah. Wenig später wurde dann auch
in Hinter J-jehengericht ein eigenes Schulhaus eingerichtet, so daß allen
Schülern aus der Gemeinde Lehengericht der weite Weg in die
Schiltacher Schule - er betrug für manche 2 Stunden - erspart blieb.8

Durch die Gesetze der badischen Schulreform, die in den Jahren 1862 bis
1876 erlassen wurden, wurde das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht
des Staates gestellt.

GLA Schiltach, 389 / Zug. 1908/100. Fasz. 554. Trennung des Stabes Lehengericht von der Gemeinde Schiltach
1815/1818. S. a. Hermann Fautz. Die Trennungsgeschichte der Gemeinden Schiltach und Lehengericht, in: „Die
Ortenau", 28. 1941, Die Gemeinden Schiltach und Lehengericht, S. 49-63.
GLA Spez. Akt. Lehengericht, 229/59325, Erbauung des Schulhauses in Lehengericht 1834.

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