http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0222
Wiederum waren es politische Ereignisse, die eine kirchliche An-
gleichung oder Veränderung nach sich zog. Nachdem Napoleon zu
Beginn des 19. Jahrhunderts die europäische Länderkarte gründlich
verändert hatte, mußte sich die Kirchenbehörde auf politisch-weltanschaulichen
Druck hin (Aufklärung) den geschaffenen Tatsachen
beugen, angleichen und seine bisherigen, traditionellen Bistumsgrenzen
und -einteilungen ändern. Das gewaltige Bistum Konstanz wurde
aufgelöst und im Rahmen der „Oberrheinischen Kirchenprovinz" 1827
das neue Erzbistum Freiburg mit dem Sitz in Freiburg aus der Taufe
gehoben. Die einstigen Gebiete der Bertholdsbaar und der Ortenau
wurden zusammen diesem gemeinsamen Kirchenbezirk zugeschlagen,
und der Fischerbach verlor seine bisherige Grenzfunktion, in die
zeitweilig auch die Trennungslinie zwischen den Amtsbezirken Wolfach
und Haslach mit einbezogen war. Übrigens, der Fischerbach bildet bis
heute auch eine fasnächtliche Sprachsgrenze, denn östlich davon sagt
man „Fasnet" und gegen den Rhein zu breitet sich das Land der „Fasend"
aus.
Der Historische Verein Hausach hat nun eingedenk dieser jahrhundertealten
Tradition diese geschichtliche Grenze am Fischerbach beim
Übertritt von der Hausacher Gemarkung auf das nachbarliche Fischerbacher
Gebiet durch eine entsprechende Hinweistafel markiert, um den
Vorübereilenden, die heimatgeschichtlich interessierten Spaziergänger
kurz über die historische Hintergründe dieser Grenzlinie zu unterrichten
wie vor Jahren auf dem Wege zwischen Hausach und Gutach, wo der
Wannenbach die Besitzungen der Württemberger und Fürstenberger
schied.
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