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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 229
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0231
Ravensburg betont: „Die Behauptung, Zell a. H. sei keine ,Freie
Reichsstadt' gewesen, ist Unsinn ..."

Wangen: „Der Ausdruck Freie Reichsstadt oder Reichsstadt bedeutet
dasselbe."

Unser Nachbar Gengenbach teilt mit: „Ich sehe keinen Unterschied
zwischen Freie Reichsstadt oder nur Reichsstadt..."

3. Wesentliche Unterschiede

Wichtig für unsere Untersuchung sind natürlich die Schreiben der
Städte, die zwischen den Begriffen „Reichsstadt" und „Freie Reichsstadt
" wesentliche Unterschiede sehen. (Daß unter diesen Stellungnahmen
acht von hauptamtlichen Archivleitern - fünf darunter mit dem
Doktortitel - stammen, verleiht den Ausführungen besonderes Gewicht.)

Einige der Berichte beziehen sich auf das „Handwörterbuch zur
deutschen Rechtsgeschichte" (Bd. I). Darin wird der Begriff „Freie
Stadt" definiert:

„Zu den Freien Städten oder Freien Reichsstädten sind die Städte
Regensburg, Straßburg, Speyer, Worms, Mainz und Köln ... zu rechnen.
Ursprünglich unterstanden diese Orte der Stadtherrschaft ihres Bischofs
. Jedoch gelang es den Bürgern teils auf friedlichem Wege, häufiger
jedoch nach jahrzehntelangem Ringen, sich von der Herrschaft des
Bischofs zu befreien und dessen stadtherrliche Befugnisse zu erwerben
... Damit wurden Rat und Bürgerschaft ihr eigener Herr. Sie
unterstanden nur dem oberhoheitlichen Schutz des Reiches (anders als
die auf Reichsgut errichteten Königs- oder Reichsstädte, die einer
Stadtherrschaft des Königs unterworfen waren) und waren weder ihrem
ehemaligen Stadtherrn noch dem Reich zur Zahlung von Steuern oder
sonstigen Leistungen (Rat und Hilfe) verpflichtet. Ihr Eid gegenüber
Kaiser und Reich war (im Gegensatz zu den der Stadtherrschaft des
Reiches unterworfenen Königsstädten) kein untertäniger Huldigungsund
Treueid, sonder ein Bundes- und Beistandseid (wie ihn auch die
Fürsten leisteten), der die Städte lediglich zur Teilnahme an der
Romfahrt und zum Krieg gegen die Ungläubigen verpflichtete. Anderweitige
Rechte standen dem König über die Stadt und ihre Bürger... nicht
zu. Aufgrund dieser Rechtsstellung bezeichneten sich die ehemaligen
Bischofsstädte seit der Mitte des 14. Jahrhunderts als Freie Stadt; gegen
Ende des Mittelalters legten sie sich den Titel Reichsstadt oder Freie
Reichsstadt zu."

Nürnbergs Archivdirektor schreibt dann folgerichtig: „Die Beifügung
,frei' zu dem Begriff Reichsstadt sollte eigentlich nur bei Städten
verwendet werden, die sich von der Herrschaft eines Bischofs oder

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