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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 232
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0234
Der amtliche Stadt-Titel von Zell a. H.

Den augenscheinlichsten Beweis, daß Zell nie eine „Freie Reichsstadt"
war, liefern die im Laufe der Geschichte verwendeten amtlichen Stadt-
Titel. Der uns gegebene gute Rat, in den Zeller Akten nach dem FREIE zu
suchen, hatten wir schon lange und eifrig befolgt. Unser Archivar Hahn
war beauftragt, bei seinem Arbeiten mit den Urkunden darauf zu achten,
ob und wo sich der Titel,,Freie Reichsstadt" fände. Ergebnis: In keinem
amtlichen Zeller Schreiben steht das FREIE!

Die aufgefundenen Stadt-Titel seien auszugsweise zusammengestellt; sie
kennen zu lernen ist auch sonstwie interessant:

Ratsprotokoll 1583: „Wir Schultheiß und die Zwölfer des ehrs. Raths in
der Reichsstadt Zell am Harmerspach tun Kundt..."

Ratsprotokoll 1631: ,,... deß. H. Reichs Statt Zell..."

Ratsprotokoll 1664: ,,... deß Hyl. Reichs Statt Zell..."

Stadtbuch 1682: „Daß (unsere Stadt) wurde vor gar altem beschrieben
Zell am Hadamarsbach auch Hammerspach..."

Stadtrechnungen: In sechs von Hahn zusammengestellten Beispielen aus
den Jahren 1686 bis 1801 heißt es immer wieder „Des Heil. Rom. Reichs
Stadt Zell am Hammerspach" oder ähnlich und 1802 „Staet Zell am
Hammerspach".

In dem Wallfahrtsbuch „Maria zur Ketten" von 1748 findet sich eine
„amtliche Einleitung", die besagt: „Wir Schultheiß/Meister und Rath des
Heil. Reichs-Statt Zell am Hammersbach thun kund..."

Wenn nun in all diesen Dokumenten der Begriff „Freie Reichsstadt"
nicht erscheint, dann eben deshalb, weil es ihn stadtrechtlich nicht gab.
So kann zusammenfassend gesagt werden, daß von Zeller Amtspersonen
das FREIE nie verwendet wurde - und sie mußten doch schließlich um
den Titel ihrer Stadt wissen.

In diesem Sinne schrieb schon 1906 Zells Ratschreiber C. Fischer: „Wann
Zell reichsunmittelbar wurde (reichsfrei war es nicht), kann nicht mit
Bestimmtheit angegeben werden."

Zur Ergänzung und Bekräftigung des für den Zeller Stadttitel Festgestellten
sei noch ein Beispiel angefügt von einer Seite, die es ja „wissen
mußte": In der Urkunde Kaiser Leopolds von 1672 heißt es: „Wir Leo-
poldt... Römischer Kayßer... Thuen Khundt... das Uns R. Schultheiß,
Meister und Rath unßer und des heyligen Reichs-Statt Zell am
Hammerspach..."

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