Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 253
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0255
In der Wohnstube stand damals das „Ehebett", eine zweischläfrige weiße
Bettlade mit dem Strohsack und einem Strohkissen. Darauf befanden
sich ein Liegbett (Unterbett), ein Deckbett, ein Schulterkissen, ein
kleines Schulterkissen, ein kleines Kopfkissen und zwei Leylachen
(Leintücher). Weiter finden wir in der Wohnstube einen weißen
zusammenlegbaren Tisch, manchmal einen Schragentisch, einen weißen
beschlüssigen Trog, worin Barschaft und Getüch untergebracht war,
einen kleinen weißen Trog sowie ein kleines Fußtröglein, welches als
Windeltröglein diente. In der Schlafkammer finden wir ein älteres Bett,
einen älteren Trog und einen Kenster. Zum Sitzen in den Wohnräumen
diente neben der an zwei Wänden entlanglaufenden Bank ein Bank-
tröglein.

Nur in wenigen Fällen finden wir in den Häusern eine Barschaft vor; war
aber eine solche vorhanden, so bestand sie meist in Dickpfennig und
Dreibätzner; selten nur treffen wir Reichstaler. Dickpfennige und
Dreibätzner waren im Hanauerland damals gängige Geldsorten, welche
in der gräflichen Münze zu Willstätt geprägt wurden. Ein Reichstaler
stand im Wert von drei Pfund Pfennig, gleich sechs Gulden.

Nur einmal stoßen wir auf eine Barschaft von über hundert Gulden, aus
der wir zu entnehmen vermögen, welche Geldsorten damals in unserer
Heimat in Umlauf waren. Diese Barschaft aus dem Jahre 1623 bestand in:

1. Ein Dublon (Gold) zu 18 Gulden.

2. Zehn königliche ganze Taler, das Stück zu 6 Gulden, 7 Schilling,
6 Pfennig.

3. Ein Reichstaler zu 6 Gulden.

4. Hanauische, badische, württembergische und Zweibrücker
Dickpfennige und Dreibätzner.

Bei diesen Vermögensaufnahmen dürfte mancherorts das Bargeld
verschwiegen worden sein, um nicht höher besteuert zu werden.

Den Punkt „Ausstehende Gelder und Schulden" leitet in den meisten
Fällen folgender Satz ein: „Schulden in das Erbe zu bezahlen, sind keine
vorhanden, aber Schulden aus dem Erbe zu bezahlen, haben sich
befunden." Trotzdem begegnen wir einer Reihe von Bürgersleuten, die
Gelder ausgeliehen hatten. Fürsten und Adlige hatten teilweise das
Recht Geld, zu prägen, wobei der Gehalt an Gold oder Silber vorgeschrieben
war, aber oft nicht eingehalten wurde. So kam besonders zu Beginn
des Dreißigjährigen Krieges sehr viel „leichtes Geld" in Umlauf. Im
Jahre 1623 wurde dieses Geld außer Kurs gesetzt und konnte mit hundert
Gulden „leichtes Geld" gegen 16 Gulden „gutes Geld" umgetauscht
werden.

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