Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 254
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0256
Bei den vorhandenen Schulden können wir auch feststellen, wer die
Geldgeber bei größeren Summen waren, so

Das Waisenhaus zu Straßburg
Das Stift St. Marx zu Straßburg
Joh. Philipp Malter in Straßburg
Georg Klein, Metzger in Straßburg
N. Schütterlins Erben zu Straßburg
Notar Nornarius zu Straßburg
Andreas Diefenbacher zu Straßburg
Der Ochsenwirt zu Straßburg
Das Gutleuthaus in Offenburg
Der Spitalschaffner in Offenburg
Der Stettmeister Gießer, Offenburg
Philipp Berg, Offenburg
Ulrich Siebenahr, Offenburg
Michael Pflieg, Offenburg

Ferner der Junker zum Stein, die Kirchenschaffnei Willstätt, der Jude
Isak zu Willstätt und Martin Junker von Langhurst.

Bei den Liegenschaften können wir auf Grund des jeweiligen Anschlages
feststellen, daß die unterschiedliche Güte des Bodens der einzelnen
Gewanne damals schon bekannt war und im Preise in Erscheinung trat.
So findet man in einem Teilregister vom 29. August 1627 ein Viertel Acker
(9 Ar) zu 40 Gulden angeschlagen, einen gleichgroßen Acker in einem
anderen Gewann zu 24 Gulden, dieselbe Größe zu 10 Gulden, dann zu
8 Gulden und schließlich einen Acker von 9 Ar zu 6 Gulden. Auf den
meisten Grundstücken, welche Eigentum waren, ruhten dauernde
Lasten in Gestalt von Geld- oder Naturalabgaben für den örtlichen
Kirchenheiligenfonds oder für Straßburger Klöster sowie auch für den
Landesherrn. Die Naturalabgaben wurden meist durch Lieferung von
Getreide beglichen, bei Waldstücken (Holzbosch) durch Abgabe von
„einwiedigen Wellen" (kurze Wellen zum Heizen der Backöfen). Die
Abgaben für den Landesherrn nannte man Herrenzinsen oder Martinszinsen
, weil sie auf den Martinstag entrichtet werden mußten. Die
Ablieferung der Herrenzinsen erfolgte unter der „Laube" (Rathaus) zu
Willstätt, wo sie der Amtsschaffner entgegennahm. Man unterschied
zwischen „Morgenzinsen" und ,,Lichtzinsen". Die „Morgenzinsen"
mußten in der Frühe des Martinstages, die „Lichtzinsen" am gleichen
Abend „beim Licht" abgeliefert werden.

Unter „Herberg" sind die damaligen Hofreiten, Haus und Hof beschrieben
und deren festgestellter Wert eingesetzt. Die meisten dieser
Hofreiten sind zwischen 30-75 Pfund Pfennig (60-150 fl) eingeschätzt. Aus
den Aufzeichnungen über Haus und Hof läßt sich schließen, daß die

254


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0256