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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 271
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Windeck acht Tage darnach nach ihm geschickt und spräche: Die Schulde, die du
Reinbold schuldig gewesen bist, sollst du niemanden geben denn Reinbolds
Wibe. Da spräche der Meiger Claus: Junkher, daz tue ich nit, denn das Geld
minem gnedigen Herren, dem Markgrafen, zugehöret. Do spräche Burkart: Du
mußt es tuen, ich bin Reinbolden selig noch 600 Gulden schuldig blieben. Item
Hems Hans sagt bei seinen Trüwen aus, daß er mehr denn zehn Jahre ein
gedingter geschworener Knecht zu Walstege gewesen sei, und es habe ihm sin
Frawe, Junker Reinbold Kolben Wib, etwie dicke der 600 Gulden wegen gesagt
und geklagt, als ein Frawe ihrem Gesinde, dem sie getrawet, pflegt zu tuen und
zu klagen. Zeugen: Herr Johans von Durlach, Dechant und Pfarrer zu Baden,
und Herr Claus Scherer, Cantor in der Pfarrkirche daselbst. Perg. Orig. G.L.A.
Kopialb. 696.

Vorstehendes Regest wurde etwas ausführlicher gegeben, da die betr. Notariatsurkunde
manche Partien enthält, die in kulturgeschichtlicher Hinsicht von Interesse
sind. Heinrich Schweiger war „Vogt zu Windeck und Amtmann unseres
gnädigen Herrn des Markgrafen". Der Brief, den sein Sohn Nikolaus Schweiger,
Kaplan der st. Margaretenpfründe in Bühl, in Rom erwirken soll, bezieht sich
wohl auf die freie Wahl eines Beichtvaters. Vgl. auch Regest vom 18. Mai 1431.
Der Bühler Leutpriester Johannes Ber oder Bär scheint von Bühl gebürtig
gewesen zu sein. Er wurde von Markgraf Bernhard für verschiedene Gesandtschaften
verwendet und wird in Urkunden aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts
öfters genannt. Er starb erst 1460 oder 1461. Vgl. Regg. M. Baden I,
Nr. 3852 u. 3854. Dipl. Geschichte von Schwarzach II, 1200. Deutsche Reichsakten
II, 248.

1431 Juni 23. Balthasar de Wyndeck, canonicus ecclesiae Wormacensis, ist an der
Universität Heidelberg immatrikuliert. Töpke, Heidelberger Matrikel (18) I, 249.
— Ob dieser Balthasar von Windeck zu unseren Windeckern gehört, bleibe
dahingestellt.

1431 September 15. Peter von Windeck vidimiert mit Bernhard von Schauenburg,
Vogt zu Baden, und anderen in einer Urkunde vom 16. Dezember 1409 eine an
Markgraf Bernhard von Baden abgelöste Schuldforderung. Sabb. post exalta-
tionis s. crucis 1431. Ruppert, Notizen.

1431 September 17. Peter von Windeck siegelt mit Bernhard von Schauenburg,
Vogt zu Baden, und Heinrich von Berwangen, Vogt zu Pforzheim, eine Verkaufsurkunde
über ein Friedrich Röder zugefallenes badisches Lehen. Montag
nach Exaltationis s. Crucis 1431. G.L.A. Röder.

1431 Oktober 31. Ritter Friedrich v. Dahn (Than) reversiert Markgraf Jakob
über seine Belehnung mit 200 Ohm jährlichen Weingelds zu Kestenholz, welche
von Burkard von Windeck heimgefallen sind. — Or. mb. c. sig. delaps. Karlsruhe
. — Bad. Reg. III, Nr. 5150.

1432 März 20 Dachstein. Wilhelm von Diest, Bischof von Straßburg, berichtet auf
Beschwerden wegen der Besetzung des Hauses des Straßburger Bürgers Heinrich
Pfotmann durch den bischöflichen Amtmann Reinbold von Windeck an
Meister und Rat zu Straßburg, er habe ihm Befehl gegeben, „daß er das losse
stehen bis uf süntag Judica". Dachstein, feria V. post dominicam Reminiscere
1432. Perg. Orig. Straßb. Stadtarch. AA, Nr. 1476.

1432 April 2. Reinbold von Windeck reversiert für sich und seinen Bruder Peter
und Hansen selig Kinder von Windeck Markgraf Jakob über seine Belehnung
mit ihrem Teile an der Burg Altwindeck (an dem alten Windeck), dem hinteren
Riegelhof und allen Zugehörden, ferner dem Kirchensatz zu Ottersweier (Ot-
terszwiler) und Bühl (Bühel). Perg. Orig. mit Siegel. G.L.A. Bad. Regg. III,
Nr. 5189.

1432 April 3. Hans Reinbold von Windeck reversiert über seine Belehnung mit
der Burg Altwindeck und den Zugehörungen durch Markgraf Jakob von Baden.
Donnerstag nach Lätare 1432. Fester. Reg. III, Nr. 5192. Gleichlautend mit der
Reversurkunde vom 30. März 1421. Bad. Regg. I., Nr. 3276.

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