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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 272
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0274
1432 Mai 16. Bernhard, Graf zu Eberstein und pfalzgräflicher Vogt zu Ortenberg,
und Reinbold von Windeck, bischöflich straßburgischer Vogt in der Pflege
Ortenberg, entscheiden einen Streit zwischen Abt Egenolf von Gengenbach und
der Stadt Gengenbach über das Fischereirecht in der Kinzig sowie über die
Besteuerung von Beginen und der Knechte in des Abtes Hufe Brestenberg.
G.L.A. Gengenbacher Kopialb. 371, Ruppert Notizen. — Brestenberg und Bre-
stental sind Zinken im Amt Wolfach.

1432 Juli 5. Baden. Markgraf Jakob verkauft an Wirich von Hohenburg (Homburg
), den Vormund von dessen Enkelin Ennelin, der Tochter Burkards von
Windeck, ein Viertel der Stadt Beinheim und des Dorfes Littenheim (Lytheim)
mit allem Zubehör für 3500 rhein. Gulden. Die Leute sollen aber daselbst ungeteilt
bleiben, und das Schloß zu Beinheim soll im Kauf nicht inbegriffen sein,
doch darf Wirich sich ein eigenes Haus in Beinheim bauen. Beinheim sei ein
bischöflich straßburgisches Lehen, das Friedrich von Fleckenstein auf Lebenszeit
innehabe. Wirich und nach ihm seine Enkelin und deren Erben sollen nach dem
Tode Friedrichs v. Fleckenstein Lehensträger des Bistums Straßburg für ganz
Beinheim sein. Löst der Markgraf die drei anderen versetzten Viertel wieder
ein, so wollen sie einen Burgfrieden schließen. Der Markgraf behält sich die
Öffnung des verkauften Viertels vor. Geht die Stadt in einem Kriege eines der
Kontrahenten verloren, so ist der betreffende Kontrahent zur Entschädigung
des anderen Teils verpflichtet, und zwar der Markgraf in der Weise, daß er die
3500 fl. zurückzahlt oder Wirich, beziehungsweise Ennelin, ein gleichwertiges
Viertel eines seiner Schlösser übergibt. Will Wirich sein Viertel verkaufen, so
haben die Markgrafen das Vorkaufsrecht um die vorgenannte Summe. Zur Bewehrung
und Verproviantierung der Burg will der Markgraf auf seine Kosten
6 reisige gewappnete Mann zu Roß und 6 Schützen, 100 Malter Mehl, 4 Fuder
Wein, 200 Malter Hafer, 1 Steinbüchse, 4 Klotzbüchsen, 1 Zentner Pulver,
6 Armbruste, 1000 Pfeile und „Kapfen", Spanngürtel und anderes, was zum
Geschütz gehört, einlegen, und es soll alles in dem Schloß bleiben, solange der
Krieg währt. Gegen Beschädigungen Beinheims durch den Rhein und die Moder
sollen beide Teile nötigenfalls Anstalten treffen. Baden. Samstag nach Ulrichstag
1432. — Karlsruhe. Kopb. 84 (46 f. 7) f. 172—175. Vgl. Fester, Bad. Reg. III, Nr.
5243. Durch die am Schlüsse der Urkunde angegebene „Bewehrung" erhalten
wir einen Einblick in die Verteidigungsart einer mittelalterlichen Burg aus der
Zeit, als neben den Schußwaffen noch die Armbrust im Gebrauch war.

1432 Juli 5. Wyrich von Hochemburg urkundet, daß er als Mundbar (Vormund)
seiner minderjährigen Enkelin Ennelin (Anna) von Windeck, einer Tochter des
verstorbenen Edelknechtes Burkart von Windeck und der Katharina von
Hochemburg, mit Rat und Zustimmung der Verwandtschaft Ennelins gesamtes
väterliches Vermögen diesseits des Rheines an Markgraf Jakob von Baden um
die Summe von 10 000 Gulden verkauft habe, da diese Güter seiner Enkelin und
deren (elsässischen) Verwandten zu entlegen seien und Ennelin nach dem Tode
ihres Vaters „kein Schlosse oder ,Heimwise' hätte, daraus solche Güter zu bestallen
wären". Die Liste dieser Güter, die durch diesen Kauf von Windeck an
Baden kamen, zählt 48 Posten. Von der Burg Altwindeck ist es der Teil, den
Burkart von Windeck innegehabt und den man nennt des Brunen Haus. Auch
soll man Hans von (Neu)Windecks Kindern 170 Gulden und Reinbold und Peter
von (Neu)Windeck 12 Pfund Pfennig geben, wodurch die zwei ihres Anteils am
Bau (der Burg Altwindeck) ledig würden. Rebhöfe zu Kappelwindeck: der
Hellhof, der Guckenhof, des Aberlin Rappen Gut, das Herbolzgut, das Anselmsgut
zu Krutenbach mit ihren Zugehörungen an Häusern, Reben, Äckern und
Matten; Ackerfeld im Otental zu Bühl, neben Pf äff Hansen, im Berlingsgrund;
Matten am Landweg, am Duttelkolben, am Eichstaden; den Sigenwald im
Bühlertal, geschätzt zu 100 Gulden; Weinzehnten zu Kappel, geschätzt zu
500 Gulden, zu Riedersbach, geschätzt zu 50 Gulden, im Bühlertal, der mit Hans
Schuhe von Entzberg gemein ist, zu 250 Gulden angeschlagen. Bet: 48 Pfund
3 Schilling zu Bühl, 39 Pfd. 13 Sch. von den Eigenleuten in dem Tal, 6 Pfd.
17 Heller von den Eigenleuten zu Schwarzach, 25 Pfd. 8 Sch. von den Kammerleuten
(Reichs- oder Königsleuten). Korngülten: 18 Viertel von dem Hof zu

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