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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 273
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Oberweiler (Oberweier), 3 Viertel von der Hallenmühle zu Bühl (Wasserzins),
2 Viertel von der Mentzels Mühle, 2 Viertel von Müller Claus, 6 Viertel von der
Mühle zu Lauf, 1 Viertel von Hans Jakob, 1 Viertel von Kellers Erben, 1 Viertel
von des Pfister Kinzlins Erben zu Alswilre, 4 Viertel von der Flossenmühle zu
Bühl, 4 Viertel von des Kitzingers Gut. Der Zehnte zu Otterswilre, genannt der
Diersberger Zehnt, ,tuet' 10 Viertel Korn, 3 Viertel Korn von des Osers Hof,
item 3 Viertel von der Beginen Gut zu Unzhurst, 10 Viertel von der Süßin Hof
zu Bühl, 10 Viertel von des Fuhs Kuntzen Mühl, 6V2 Sester zu Urlisheim (Urloffen
), 48 Huben; dazu Wälder, Bösche, Wildbänne, Fischwasser, Mühlen und
allen dazu gehörenden Herrlichkeiten.

Es siegeln Wyrich von Hochemburg für sich und seine Enkelin (Ennelin),
Katharina geb. Hoheburg, Witwe des Burkhart von Windeck (sehr hübsches
Siegel mit dem windeckischen und hohenburgischen Wappen und der Umschrift:
Katharin vo Hoheburg wit. vo Windeck), Friedrich von Than, Ritter, Heinrich
von Fleckenstein. — Sambstag nach sant Ulrichstag 1432. Perg. Orig. mit 3 Siegeln
. G.L.A.

Die Witwe des Burkart von Windeck, Katharina von Hohenburg, heiratete 1436
Hans Münch von Landskron. Kindler von Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch
II, 86 — Ennelin oder Anna von Windeck, die Erbtochter des Burkart von
Windeck, die letzte der altwindeckischen Linie, heiratete Bechtold von Neuwindeck
, wodurch beide Linien wieder vereinigt wurden.

Die im obigen Regest verzeichneten zahlreichen Güterverkäufe waren der erste
Anstoß zu dem finanziellen Niedergang der Windecker. Den Veräußerungen von
1432 folgten von Zeit zu Zeit größere und kleinere Abtretungen windeckischer
Rechte, Güter und Lehen an Baden, das die öftere Geldverlegenheit seiner
windeckischen Vasallen zur Erweiterung seiner herrschaftlichen Rechte und Besitzungen
im Bühler Gerichtsstab geschickt auszunützen verstand. Wir finden
bereits um diese Zeit einen badischen Vogt oder Amtmann zur Wahrung der
badischen Rechte und Interessen und der Verwaltung der markgräflichen Güter
auf der Burg Altwindeck sitzen. Im 16. Jahrhundert allerdings suchten die
letzten Windecker (Junker Wolf t 1542 und dessen Sohn Junker Georg t 1587)
das Familiengut durch eine rationellere Bewirtschaftung, Sparsamkeit und Neuerwerbungen
zu vermehren. — Vgl. Zeitschr. Ortenau IV, 12—39: Das ehemalige
badisch-windeckische Kondominat Bühl.

1432 August 23. Peter und Reinbold von Windeck sind mit Albrecht von Zutern,
Hans von Yburg, Friedrich von Diggesheim, Rafan Göler, Erhard Knüttel,
Wilhelm und Adam Kalwe von Schauenburg, Reinbold Kolbe von Staufenberg,
Wolf von Renchen und anderen Adeligen der Ortenau Beisitzer eines Manngerichtes
, das über ein Viertel des Bachischen Lehens zu Leiberstung, das Hans
von Bosenstein selig pfandweise besaß und das Georg von Bach sich vom
Markgrafen erbeten hatte, entscheiden mußte. Es siegeln Peter von Windeck,
Albrecht von Zutern und Rudolf von Honnthann. — Oberrh. Zeitschr. 38, 342.
Über das Lehen der Herren von Bach zu Leiberstung vgl. F.D.A. 22, S. 74.
Albrecht von Zeutern, der alte und der junge, werden in den Urkunden dieser
Zeit öfters erwähnt; sie waren badische Lehensleute und saßen „hushablich uf
dem wasserhus zu Walstege" (Neusatz).

1432 August 28. (Bühl) Ritter Burkard Hummel von Staufenberg (Stauffenberg),
Wirich von Hohenburg (Hoemburg) und Ulrich Bocke, Sohn Ulrichs selig, entscheiden
die Spänne zwischen Bischof Wilhelm von Straßburg und Markgraf
Jakob von Baden wegen der 200 Ohm Weingelds zu Kestenholz, die Reinhard
von Windeck von der Markgrafschaft zu Lehen hat, dahin gehend, daß Markgraf
Jakob und seine Erben bei vorgenanntem Lehen ungehindert bleiben sollen.
Orig. Karlsruhe. — Fest. Bad. Regg. Nr. 5263.

1432 August 30. Reinbold von Windeck ist als Lehensmann des Bischofs von
Straßburg an der Schauenburger Fehde beteiligt. Es kommt mit den württembergischen
und straßburgischen Räten zu Oberkirch am 29. August zu einer
Vereinbarung. Z.G.O. 19, 423. Ortenau (1911) S. 19—28 (Die Schauenburger Fehde
von 1432).

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