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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 277
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0279
1438 Februar 7. Eheberedung. Reinbold von Windeck und Susanna, Bechtold
Kranz sei. von Geispolzheim Tochter, seine Hausfrau, und Ulrich Bock, der
Ältere, und dessen Hausfrau Margareta Twingerin, Wilhelm Twingers sei. Tochter
, Urkunden, daß sie ihre Kinder Claus Bock und Adelheid von Windeck zur
Ehe zusammengeben und daß Claus Bock 1500 Gulden von näher spezifizierten
Gütern im Banne Ouwenheim und der Pflege Ortenau seiner Frau als Widum
übergibt, während Adelheid von Windeck ihrem Ehegemahl 500 Gulden nach
dem Recht der Stadt Straßburg verschreibt. Es siegeln Reinbold von Windeck
für sich und seine Frau, Ulrich Bock für sich und seine Frau, Ritter Johannes
von Mülnheim, der Ältere, Peter von Windeck, Friedrich Röder und Dietrich
Röder, Gebrüder, Wolfhelm Bock und Hans Bock, Claus Bocks sei. Sohn, unsere
lieben Vettern und gute Freunde. Am nächsten Freitag nach Maria-Lichtmeßtag
1438. Ebnet, Gaylingsches Archiv. Windeck. Kopialb. f. 98.

1438 Oktober 31. Baden. Peter von Windeck, Vogt zu Baden, und Reinbold von
Windeck sind mit Albrecht von Zütern, markgräflichem Haushofmeister, Wirich
von Hohemburg, Ulrich Bock, Hansen von Rathsamhausen, Friedrich von Thann
und anderen Schiedsrichter in einem Streit zwischen Smahßmann, Herrn zu
Rappoltstein und Thenige, und Hans Ulrich von Hattstatt. Baden am Allerheiligenabend
1438. Albrecht, Rappoltstein. Urkundenb. (1891), III, Nr. 1064.

1438 November 11. Peter von Windeck, Vogt zu Baden, siegelt mit Friedrich
Held von Tiefenau, Kirchherrn zu Sinzheim, eine Vergabung von 25 Gulden an
die Pfarrkirche zu Sinzheim zu einem halben ewigen Lichte durch Frau Agnes
Röderin, geborene von Blumenberg, mit Zustimmung der Sinzheimer Kirchherrn
. Martinstag 1438. Perg. Orig. G.L.A. Sinzheim.

1439 Januar 28. Hans Reinbold von Windeck urkundet, daß er seinem lieben
gnädigen Herrn Markgrafen Jakob von Baden ob der mannigfaltigen Gnaden,
Hilfe und Stüre wegen, die ihm von demselben „dick und viel scheinbarlich"
zuteil wurden und „die er noch erwartend ist", zu einer rechten Gemeinschaft
an den Einnahmen von Zoll, Ungeld und Gericht zu Bühel eingesetzt habe,
nämlich mit einem halben Teil an Zoll und Ungeld und einem Viertel an dem
Gericht mit allen Herrlichkeiten, Nutzungen und Rechten, wie solche von dem
römischen König Albrecht zu Lehen rühren, also daß der Markgraf den halben
Teil und er, Hans Reinbold, den anderen halben Teil genießen soll. Wenn Hans
Reinbold ohne männliche Leibeserben sterben sollte, soll auch sein Lehensanteil
Baden zufallen. Hans Reinbold verspricht die Zustimmung des römischen Königs
einzuholen, wenn es der Markgraf wünsche. Hans Reinbold von Windeck siegelt.
Mittwoch nach sant Paulustag Conversionis. Perg. Orig. mit Siegel. G.L.A.
46/692.

Unterm 13. Januar 1441 (Freitag nach st. Erhard) zeigt Hans Reinbold von
Windeck dem römischen König Friedrich an, daß er den Markgrafen Jakob von
Baden in die Gemeinschaft seines Teils am Bühler Reichslehen eingesetzt habe
und bittet um Bestätigung. Es siegeln der Bittsteller und die Edelknechte Erhard
Knüttel und Walther von Heinenhoven. — Die Bestätigung Königs Friedrich für
Markgraf Jakob von Baden bezüglich der Einsetzung desselben in das Bühler
Reichslehen in Gemeinschaft mit Hans Reinbold von Windeck erfolgte nach
dessen Antrag unterm 30. Juli 1442 (Frankfurt). Vgl. Bad. Regg. III, Nr. 6161.

1439 Sept. 29. Auf Geheiß „deß vesten petern von windecke, Amptmanß defi
Hochgebornen fürsten u. Herren, Herrn Jacops, Marggraven zu Baden", bekennen
Merckelin von dygeßheim und Heinrich Heilt von diefenowe, Edelknecht,
daß sie die Bürger der „Stat Stalhofen von bette wegen" verhört haben. G.L.A.
Abt. 37, Conv. 252, Nr. 11.

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