Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 61
(PDF, 71 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0063
bringen, schien ihm das Gebot der Stunde. So finden wir ihn bereits am 10.
November 1918 in der vorläufigen badischen Regierung als Minister für
Reichs- und auswärtige Angelegenheiten. Im Januar 1919 wurde er in den
Reichstag, in die Nationalversammlung von Weimar, gewählt; die Reichspolitik
hatte ihn offenbar mehr angelockt. Er stellte der Partei seinen Ministerposten
und das Landtagsmandat zur Verfügung, doch die Partei lehnte seinen
Wunsch ab. Da er alle 4 Ämter nicht zur gleichen Zeit wahrnehmen konnte,
gab er das Amt des Oberbürgermeisters ab.

Das badische Ministerium des Auswärtigen, welches es vor 1918 und nach
1920 nicht gab, hatte 1919 wichtige Aufgaben: die Vertretung der badischen
Interessen bei den Beratungen über die neue deutsche Reichsverfassung und
über den Friedensvertrag. Zwei erwartete und befürchtete Punkte der Friedensregelung
, die Kehl betrafen, suchte er durch persönliche Verhandlungen
mit französischen Stellen zu ändern: die Besetzung Kehls, eine erneute
„Brückenkopf-Bildung", und das Problem der Wasserkräfte des Oberrheines
. Seine Schritte und Bemühungen hatten keine Erfolge. Frankreich erhielt
das Recht, Kehl und die Hälfte des Hanauerlandes für 15 Jahre zu besetzen
(Art. 429, Abs. 3), außerdem wurde die Verwaltung des Kehler Hafens für
7 Jahre mit der des Straßburger Hafens zusammengelegt und einem französischen
Direktor unterstellt (Art. 65). Frankreich allein wurden die Wasserkräfte
des Oberrheines zugesprochen, es erhielt das Recht, einen Rhein-
Seitenkanal von Basel über Straßburg nach Lauterburg zu bauen (Art. 358).
Vor und nach der Unterzeichnung des Versailler Vertrages hatte Dietrich bei
Verhandlungen in Frankreich vorgeschlagen, das Bett des Rheines direkt und
gemeinsam auszubauen und die Werke in den Strom zu stellen, statt einen Seitenkanal
zu errichten. Obwolil er bewies, daß jenes billiger sei, stieß er auf
Ablehnung. Dietrich hatte auch versucht, die Hoheit über die deutschen Ströme
nicht an das Reich, sondern den Ländern zu übertragen, weil er glaubte,
Baden könne mit Frankreich einen Kompromiß erzielen.

Reichsminister 1928—1932

Nach der Beendigung seiner Ministertätigkeit in Baden widmete sich Dietrich
von 1920 bis 1933 hauptsächlich der Politik im Reich. Zwar blieb er mit dem
badischen Heimatland verbunden, als Vorsitzender der Demokratischen Partei
, als Mitbesitzer der Kehler Zellstoffwerke, als in Baden gewählter Reichstagsabgeordneter
. Nach dem Tode seiner Frau verlegte er seinen Haupt Wohnsitz
nach Berlin und heiratete später die Witwe des Kulturphilosophen und
Theologen Ernst Troeltsch. Über seine fleißige Mitarbeit in den Reichstagsausschüssen
und bei den Haushaltberatungen urteilt Theodor Heuß: ,,. . . ich
habe den Eindruck, auch wenn ich nicht immer mit Dietrich einverstanden
bin, daß er eigentlich der kenntnisreichste Mann ist, der keine Sprüche macht,
sondern die Dinge funditus durcharbeitet".

61


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0063