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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 66
(PDF, 71 MB)
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Karten zeigt uns übrigens, daß aus dem Plan Karl Theodors nichts
geworden ist.

Ein anderes Beispiel bietet das Herzogtum Württemberg, wo es bereits
1495 möglich erscheint, das Land ohne regierenden Herzog durch einen
Regierungsausschuß regieren zu lassen. Hier zeigen sich die Möglichkeiten
, sich vom Begriff der mittelalterlichen Adelsherrschaft zu entfernen,
die in der Person des Regenten, sei es Edelknecht oder König, verkörpert
war.

Ein Spannungsfeld zwischen Familie und Herrschaft entstand in unseren
Beispielen, weil Familieninteressen nicht mit den objektivierten Herrschaftsinteressen
zusammenfielen. In Württemberg und in Bayern
fanden wir die Herrschaftsinteressen formuliert in der Aufgabe bzw. im
Protest der Landstände - wo aber finden wir einen Ersatz für die
unausgesprochenen Herrschaftsinteressen der Geroldsecker? Wir müssen
uns hier Schritt für Schritt an die Stellung der Stadt Lahr
herantasten, die eine Schlüsselposition innerhalb dieser Herrschaftsinteressen
einnimmt.

Die Siedlung und spätere Stadt Lahr hat sich im Schutz der staufisch-
geroldseckischen Tiefburg entwickelt und hat in ihr ihre Voraussetzung.
Das wissen wir seit langem.2 Die ältere Generation der Lahrer
Stadtgeschichtsschreibung, vor allem Winfried Knausenberger, war
noch davon ausgegangen, daß der Straßburger Bischof und der Markgraf
von Baden in Lahr die beherrschenden Kräfte gewesen seien.3 Für diese
beiden findet sich jedoch kein Beleg. Außerdem benötigt jede irgendwie
ausgeübte Macht Grundbesitz oder Vogteirechte als dingliche Basis.
Weder das eine noch das andere ist nachweisbar. Das Bild, das wir statt
dessen von der Lahrer Niederung entwerfen können, enthält für das 13.
Jahrhundert bereits so viele alte Strukturen, daß wir es getrost auch als
Bild für die vergangenen, d.h. das 11. und 12. Jahrhundert annehmen
können.

Anhand des Bürgerbuches von 1356 und verwandter Quellen können wir
das frühe Lare als einen rein herrschaftlichen Weiler erkennen, d. h. als
eine Ansammlung von 7-8 Großgrundherrschaften, die ihre Höfe
zumeist im Bereich der späteren Stadt haben. Den Löwenanteil von 4
Höfen besitzen die Geroldsecker: Vorderer und Hinterer Meierhof,4 der
spätere Werdenberger Hof hinter der Stadt5 und das Hofgut, auf dem 1259

2 zuletzt K. List/Ph. Brucker, Wasserburg Lahr, 1977

3 W. Knausenberger, Lare S. 17; ders., Burgheim S. 79ff. u. 67.

4 W. Knausenberger, Lare, passim.

5 1398, November 5 verkauft Graf Eberhard von Werdenberg seinen Hof zu Lahr, gen. der
hintere Hof, gelegen vor der Stadt hinter der Burg, für 370 fl. an seinen Onkel Heinrich
von Geroldseck. Kopie 16. Jh. GLA 67/697 f. 123-124.

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