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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 72
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0074
Da ist weiter der Rat der Stadt, das Organ der städtischen Selbstverwaltung
, bestehend aus den vier Geschworenen, denen der Bürgermeister
angehört. Ihre Rolle wurde 1278 durch das Stadtprivileg geschaffen,
während Vogt und Schultheiß schon vorher Beamte für die dörfliche
Siedlung waren. Es waren wohl meist Handwerker und weniger Bauern,
die die Selbstverwaltung in die Hand nahmen, und wir kennen nur die
Namen von einigen von ihnen, nicht aber Beruf und Herkunft. Dieser Rat
nun vertrat selbstverständlich zuerst einmal die wirtschaftlichen Interessen
der Stadt, die für ihn im Bereich des Absatzmarktes, der Zoll- und
Steuerbelastung, der Zuzugsfreiheit und der Stadtentwicklung lagen.
Nicht zuletzt im Interesse der Stadt, verkörpert durch diesen Rat, lag die
Erhaltung der Privilegien, 1377 auch deren Wiederbeschaffung, die sich
die Stadt einiges kosten ließ. In Fragen des Verhältnisses zwischen
Herrschaft und Stadt berät sicher auch der Prior des Augustinerklosters
den Stadtherrn. Sein Spital wurde bald nach seiner Gründung in die Stadt
hinein verlegt. Das ist ein sehr bedeutungsvoller Vorgang, der das Spital
aus einer allgemeinen Wohltätigkeit hinein in eine spezifisch städtische
Wohlfahrtseinrichtung wandelte. Er zeigt uns, daß auch im Lahr des
frühen 14. Jahrhunderts Bevölkerungskreise vorhanden waren, die zu
arm waren, um sich in Notzeiten selbst helfen zu können. Wir treffen
diese städtischen Unterschichten wieder am Ende des 18. Jahrhunderts
in den Listen der städtischen Wohlfahrtsempfänger.

War der Prior also innerhalb der Stadt engagiert, so hatte er doch nicht
das Bürgerrecht in der Stadt. Der Grund dafür könnte in einer Zuordnung
zum Geroldsecker-Hof liegen; der Prior hätte sich demnach in Notzeiten
in die Burg zurückziehen können und war so nicht auf die Stadt
angewiesen. Bürgerrecht in Lahr, wenn auch nur als Ausbürger hatten
Abt Wilhelm von Schuttern und Reinbold von Windeck, der Kirchherr
der Brigidenkirche von Niederschopfheim. Anders als der Windecker
gehörte der Schutterner Abt nicht zu den ersten, die sich ins Bürgerbuch
eintragen ließen. Man kann daraus schließen, daß es für die Schutterner
Äbte keine Selbstverständlichkeit war, Ausbürger einer Kleinstadt wie
Lahr zu sein. Aber schon für einen Konrad Walpoto, Kirchherr von
Wagenstadt, war das Ausbürgerrecht von Straßburg angemessener als
das von Lahr. Auch der Pfarrherr der Stadtkirche, ein Mitglied der
Burgheimer Schenkenfamilie, war kein Bürger der Stadt, obwohl seine
beiden Verwandten Heinrich und Walther sich derartig in die Stadtgemeinschaft
integrierten. Wer aber seine Verbundenheit mit der Stadt
zeigt, ist der Pfaff Werner des Bürgerbuches von 1356, in dem wir wohl
den Burgheimer Leutpriester, den ständigen Vertreter des Kirchherrn im
Gottesdienst sehen dürfen. Auch er verfügt über ein nicht unbeträchtliches
Anwesen im Bereich der alten Vorburg, über dessen Eigentumsverhältnisse
wir gerne mehr wüßten. Sein 1403 genannter Amtsnachfolger

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