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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 83
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gesamte Mark; selbst die Schenkung Ruthards, die von ihnen (vielleicht
nicht völlig aus der Luft gegriffen) eingefügt wurde, betrifft nur Besitz
in der Mark. Dennoch wirken die späteren, unbegründeten Ansprüche
der barocken mönchischen Historiker auf die ganze Mark, auch den
westlichen Teil um Ettenheim, bis heute nach.10

5. Markgenossenschaft

Die Frage nach dem Alter der Ettenheimer Mark- oder Waldgenossenschaft
stellt sich in diesem Zusammenhang. Die „gnoschaft" ist um 1300
zuerst belegt.11 Nach der späteren Struktur ist Ettenheim selbst
Hauptgenosse, das Kloster Freigenosse, die Gemeinden sind Mitgenossen
. - 1807 machte Baden dem ein Ende mit der Teilung des Genossenwalds
.

Man hielt früher die Markgenossenschaften für Bildungen der landnehmenden
germanischen Frühzeit, dann sah man eher mittelalterlich späte,
freie Zusammenschlüsse der Gemeinden darin.12 Die in den Quellen zu
greifende Organisationsform ist mittelalterlich; das schließt nicht aus,
daß Wurzeln in eine frühere Zeit zurückgehen. Hier in Ettenheim scheint
der Landesherr stets wesentlich beteiligt gewesen zu sein. Die fränkische
Bildung der Mark Ettenheim, näherhin die Gründung Euenheims und
des Klosters durch das Bistum, wird die Zuteilung zumindest großer Teile
des weiten (nach fränkischem Brauch dem Fiskus gehörenden und
inzwischen an die Straßburger Kirche gegangenen) Waldgebiets an den
Vorort der Mark nach sich gezogen haben, wenigstens sobald man in
Ettenheim von einer „Gemeinde" als Träger der Allmende sprechen
konnte.

Das Kloster hatte seinerseits die Freiheit der Erschließung im Randgebiet
jenseits des Streitbergs um den Geisberg herum, wo unter seiner
Leitung Schweighausen und Dörlinbach um die Jahrtausendwende
entstanden. - Die Ausdehnung der gesamten Mark Ettenheim zu Beginn
des 12. Jahrhunderts ist aus einer bekannten Grenzbeschreibung zu
rekonstruieren (vgl. Ortenau 56, 1976, S. 158 - 173). Das Kloster hat sie
damals an die Burkhard-Urkunde von 926 angehängt und möchte
suggerieren, dies sei der Umfang des durch Burkhard garantierten
Klosterbesitzes überhaupt. Der eigentliche Inhaber des Waldes in den
Grenzen der älteren Mark war aber das Bistum, und der Nutzer als

10 Besonders durch die Darstellung von J. B. Ferdinand (z.B. im Badischen Städtebuch,
Stuttgart 1959, S. 220). Noch H.-M. Pillin (Ortenau 49, 1969, S. 263 u. 283f) nimmt einen
Erwerb Ettenheims und der Mark durch Straßburg erst unter den im Investiturstreit
kaiserlich gesinnten Bischöfen Otto (1084 - 1100) und Kuno (1100 - 1125) an.

11 Die erste Waldordnung stammt von 1309 (J. Rest, in: Der Lichtgang 7, 1957, H. 10).

12 M. Wellmer, Zur Entstehungsgeschichte der Markgenossenschaften. Freiburg i. Br.
1938.

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