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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 89
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alten alemannischen Gaugrenze, die auf noch älteren Grenzziehungen
(„Fluchtburgen" im Münstertal) aufruht, wenig besiedelt (vorher in der
keltisch/römischen Zeit eher stärker), ist Herzogsgut („Gisicho"), wird
von den siegreichen Franken konfisziert, ist dann merowingisches
Fiskus- (Centene?) und Hochadelsgut („Ruthard"), wird der Straßburger
Kirche überantwortet.

Der erste fränkische Erschließungs- und Ausbauprozeß (etwa vom Ende
des 6. bis ins 8. Jahrhundert) kulminiert mit der Gründung des Klosters
Ettenheimmünster durch Bischof Eddo, als Bistumskloster. Ausstattung
u. a. mit Teilen der Mark. Vorher geht die fränkische Mission (Landelin),
vielleicht ein erster Klosterversuch (Widegern). Der älteste Siedlungspunkt
ist Altdorf; Münchweier ist Begräbnisort Landelins und erster
Klosterort. Ettenheim, durch Eddo am heutigen Ort im Mittelpunkt der
Mark neben dem älteren Altdorf angelegt, hat auf dem Kirchberg die
Mutterkirche der Mark, wird früh (11./12. Jahrh.) als Marktort von den
Bischöfen ausgebaut. Stadtwerdung kurz nach 1300.

Wichtig ist, daß „das Gebiet um Ettenheim seit dem 8. Jahrhundert fest in
der Hand der Straßburger Bischöfe war und der Ort Ettenheim selbst,
zumindest seit dem 11. Jahrhundert, als verwaltungsmäßiger und
wirtschaftlicher Mittelpunkt des rechtsrheinischen Gebiets des Bistums
Straßburg sich herauszubilden begann".2' Die Zähringer, die nördlich
und südlich Besitz hatten, oder ihre Erben, die Staufer, sind hier nicht
nachzuweisen. Dem Kloster haben von Anfang an immer nur Teile der
Mark gehört: Münchweier (von dem eines der ältesten deutschen Weis-
tümer erhalten ist24), ferner die Kirchenpatronate, Teile der Zehnten und
Herrenhöfe in den älteren Orten.

II. Das Urbar von 1325/30

I. Das Urbar

Die Archives Departementales du BasJihin in Straßburg verwahren
unter der Nr. G 377 ein altes Urbar, ein Verzeichnis der Güter und Einkünfte
des Bistums Straßburg. Es handelt sich um eine Kopie vom Anfang
des 15. Jahrhunderts. Das Original muß in der ersten Hälfte des 14.
Jahrhunderts angelegt worden sein, in der ersten Zeit Bischof Bertholds

II. von Bucheck (1328 53). Die Vorlage für den Ettenheimer Teil dürfte
noch etwas älter sein. (Ulrich Hafener, im Urbar noch genannt, war 1324
nach dem Tennenbacher Güterbuch, Sp. 300, nicht mehr am Leben.) Auf

23 W. Schwab, Uberblick über die Geschichte Euenheims. In: Ettenheim. Geschichte usw.,
S. 6.

24 Hofrecht von Münchweier, nach 1100. Text und kommentierte Ubersetzung in: G. Franz
(Hrsg.), Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter. Darmstadt
1967, Nr. 64.

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