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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 90
(PDF, 71 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0092
den Seiten 67 r (r = Vorderseite) bis 73 v (v = Rückseite) ist „aufgelistet",
was der Bischof in Ettenheim besitzt und jährlich zu erwarten hat. Auch
zwei Lehensbriefe von 1318 und 1329 sind in Abschrift beigefügt. Das
Urbar liefert viele Einzelheiten über die junge Stadt in den ersten
Jahrzehnten nach der Stadterhebung; auch ältere Zustände werden sich
niedergeschlagen haben.

Die Aufzeichnung beginnt mit der Urkunde von 1318. Es folgen die
Fruchtzinsen (Census frumenti) von den drei Feldern (campi), in die der
Bann gegliedert ist: den Feldern nach „Krentzenbach", nach „Rorbach"
und nach Altdorf hin (versus Altdorf). Dann werden die Geldzinsen
(Census denariorum) aufgeführt, unterteilt in die zu Johanni fälligen
Zinsen (Census denariorum Domini Episcopi in festo Johannis Baptiste),
die sog. „Meder"-Zinsen (in Geld abgelöste alte Ernte-Fronden; meder =
Mäher) und die an Martini und Andreas fälligen Zinsen. Erst dann
kommt die Urkunde von 1329, mit Ergänzungen zu der älteren: ihre
nachgeschobene Stellung läßt vermuten, daß das übrige Urbar nicht
lange vorher angefertigt worden ist. Der Vergleich mit anderen Urbaren
aus dieser Zeit, vor allem dem Tennenbacher Güterbuch25 und einem
Berain des Klosters Ettenheimmünster26, der Vergleich mit dort genannten
Namen und Gütern, bestätigt die Annahme einer Entstehung um
1325/30.

Die Dreifelderwirtschaft teilte den Bann in etwa gleich große Teile; daher
sind die Naturaleinkünfte Weizen, Roggen, Hafer etwa gleich groß:
Krentzenbach: 18 Viertel (quartalia), 2 Sester (sextaria), von 22 Besitzern
und 28 Grundstücken; Rorbach: 23 Viertel, 1 Sester, von 28 Besitzern auf
31 Grundstücken; Altdorf: 22 Viertel, 3 Sester, von 19 Besitzern auf 21
Grundstücken.

Die Bischofszinsen zu Johanni machen 1 Pfund 5 Schilling 3 Pfennig in
Freiburger Währung aus, sowie 12 Schilling weniger 2 Pfennig Straßburger
Gepräges. Sie werden von 15 Personen, aber von 25, ganz unterschiedlich
großen Grundstücken erhoben. Die Meder- und „andere" Zinsen
umfassen 14 Schilling, 9 Pfennig und einen Obulus (halben Pfennig)
Breisgauer Gepräges. Die Hauptzinsen sind aber die zu Martini (11.11.)
und zu Andreas (30.11.) fälligen; sie ergeben 5 Pfund, 13 Schilling und 3
Pfennig Breisgauer Währung sowie 1 Pfund und 7 Pfennig Straßburger
Gepräges; sie kommen ein von 75 Personen auf 99 Grundstücken.

Auffällig ist, daß der Breisgauer Pfennig eindeutig vorgezogen wird in
einem Straßburger Herrschaftsgebiet bei Leistungen an den Bischof, den

25 GLA Berain 8553; nach 1317 bis c. 1341; Edition: Stuttgart 1969.

26 GLA Berain 5623. Über „Ringsheimer Personennamen" daraus: Ortenau 48 (1968) S. 36 -
44. Es handelt sich übrigens zu einem Teil um Ettenheimer Namen. - Die Banne von
Ettenheim und seinem sehr früh losgelösten Tochterort Ringsheim sind, was die
Besitzer angeht, nicht deutlich geschieden.

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