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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 91
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Inhaber des Münzregals (das er allerdings an die Stadt Straßburg in
befristeten Verträgen zu verkaufen pflegt).27

Es werden nur wenige Rebgrundstücke (im Marbach) erwähnt; sie
erbringen Geldzinsen. Liegt das daran, daß die Masse des bischöflichen
Besitzes aus der ersten Zeit des Ortes (8. Jahrh. ff.) stammt, als es noch
keinen intensiven Rebbau gab? Der Träger des später so bedeutenden
Ettenheimer Weinausbaus war wohl das Kloster und vor allem die
Gemeinde selbst.

Die Grundstücke werden zumeist ager (Acker) und pratum (Matte, bringt
Geldzinsen) genannt; auch der Ausdruck ortus (Garten, für feineren,
umzäunten Anbau) kommt vor; ferner, aber selten: frustum (Stück Land)
und arena (Gelände unbestimmter Art). Ein altes Maß für die Matten ist
die manmat: zweiger manne matte (73 r), zweier mannes matten (70 v).
Einige Grundstücke, deren Bebauer besondere Rechte hat, sind „zuo
vorlehen" verliehen. Die Namen domus und curia bezeichnen die Hausund
Hofgrundstücke. Das Getreide heißt zumeist allgemein frumentum
(„Frucht"), selten spezifiziert: siligo (Roggen), triticum (Weizen), hor-
deum (Gerste), avena (Hafer).

2. Die Lehensbriefe

In der Urkunde vom 16. März 1318 verlehnt Bischof Johannes I. (1306 - 28)
von Straßburg den Hofseiner Kirche, „der in der Stadt Ettenheim liegt",
mit allen Zubehör und Rechten, auch den Frondiensten, die man
„tagewane" nennt, für neun Jahre an seinen Vogt Wernher Dumen in
Ettenheim. (Ausgenommen sind zwei Matten gegen „Richenwilre" zu
und seine, des Bischofs Mühle, „Brürelsmile" genannt. Die Verlehnung
berührt außerdem, heißt es, nicht bestimmte andere Rechte des Bischofs
in Ettenheim: den Garten „des Bischoues garte", die „Obere Mühle" bei
Ettenheim und alle seine Zinsen.) Der Vogt liefert dafür jährlich zu
Weihnachten ab: 100 Viertel Weizen, 100 Viertel Roggen, 100 Viertel
Gerste, 50 Viertel Hafer, zwei Viertel Nüsse, zwei Viertel Erbsen und zwei
Viertel Bohnen.

Die Urkunde Bertholds II. vom 19. Januar 1329 verleiht diesem selben
Vogt Wernher Dumen, seiner Ehefrau Katherine und seinen Erben für
immer gegen jährliche Zahlung auf Martini von 10 Schillingen Straßburger
Währung einige Äcker und Matten „in dem banne vnßer Stette zuo
Ettenheim".

27 Der Wert des Straßburger Pfennigs war vom 12. Jahrh. bis zur Zeit des Urbars um mehr
als die Hälfte herabgesunken. (Die Chroniken der oberrhein. Städte. Straßburg. Band 2,
1871, S. 995.)

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