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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 101
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Vogt vor, der von der Herrschaft eingesetzt wurde und ihr allein verantwortlich
war. Er blieb solange im Amt, als sie bestimmte. Die besonderen Aufgaben
des Marktfleckens hatte der Schultheiß oder Heimburge zu erledigen, dessen
Tätigkeit gewöhnlich ein Jahr dauerte.

Zwar war der Kaiser Herr der Landvogtei. Aber in seiner Geldnot hatte sie
Ludwig der Bayer 1334 verpfändet, und die Pfandschaft dauerte unter wechselnden
Pfandherren bis 1551. In diesem Jahr löste sie das Haus Habsburg für
sich ab.

Um 1500 waren Pfandherren der Bischof von Straßburg und die Kurpfalz. Da
der Besitz nicht geteilt wurde, verwalteten die Amtsleute der Pfandherren gemeinsam
von der Burg Ortenberg aus die Landvogtei. 1504 verlieh Kaiser Maximilian
den pfälzischen Anteil als Entschädigung für rückständigen Sold,
Dienst und Darlehen an den Grafen Wolfgang von Fürstenberg. Als dieser
1509 starb, erbte sein ältester Sohn Wilhelm den Pfandanteil, dazu die eigene
Grafschaft Kinzigtal, während der jüngere Sohn Friedrich die Grafschaft
Baar erhielt.

Diese beiden Brüder Wilhelm und Friedrich sind für die Entwicklung der religiösen
Verhältnisse in der Landvogtei von entscheidender Bedeutung, denn
Wilhelm führte in ihr die Reformation durch, und Friedrich machte sie wieder
rückgängig.

Die Stadt Straßburg und die Reformation

Die führende Macht auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet
am Oberrhein war Straßburg. Es war eine freie Reichsstadt, zugleich aber
auch Sitz eines Bischofs, dem als kirchlichem Oberhaupt auch rechtsrheinische
Gebiete, darunter die Landvogtei Ortenau unterstanden. Zugleich war er
Landesherr des Sasbach-, Acher- und Renchtales sowie des Distrikts Euenheim
. Aus den Straßburger Werkstätten bezogen die Kirchen und Klöster die
Altäre, Heiligenfiguren und Gemälde für ihre Gotteshäuser. Nach Straßburg
brachten die Bauern ihre Erzeugnisse; von dort holte man den geschätzten el-
sässischen Wein. Der Rat der Stadt kümmerte sich nicht bloß um ihre Belange
, sondern auch um die Ordnung in den umliegenden Gebieten. Demnach
war seine Stellung zur Reformation von beträchtlichem Einfluß auf die benachbarten
Herrschaften und ihre Untertanen.

Schon früh wandte sich der Rat von Straßburg der evangelischen Bewegung
zu, auch deswegen, weil die vielen Klöster der Stadt mit ihrem ausgedehnten
Grundbesitz und ihren zahlreichen Freiheiten der städtischen Verwaltung
nicht unterstanden. Sie wurde durch einige bedeutende Theologen gefördert,

2 O. Kähni, Die Landvogtei Ortenau, in: F. Metz, Vorderösterreich, Freiburg i.Br., 2. Aufl.
1967, S. 491-503.

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