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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 109
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Kopf unter ihnen war der Wolfacher Pfarrer Martin Schalling, den der Graf
aus Straßburg berufen hatte.19

Für die Landvogtei liegen keine Angaben vor. Doch läßt sich aus späteren Berichten
feststellen, daß es in der Pfarrei St. Stefan in Oberachern, auch in Faulenbach
, Appenweier und Windschläg evangelische Pfarrer gab.

Mit der Einführung der Reformation scheint eine Art Bildersturm in den
Pfarrkirchen vor sich gegangen zu sein, denn in einem Schreiben des Straßburger
Bischofs Erasmus an den Abt von Gengenbach20 von 1548 heißt es, daß
die Bilder und „Ornate" (Schmuck) von den Altären entfernt wurden und daß
die Kirchenwände so bemalt wurden, daß die Kreuze darauf, die Zeichen der
Konsekration der Kirche, ausgetilgt wurden.

Die Reformation war äußerlich durchgeführt. Unbekannt jedoch ist, wie das
Volk auf die Neuerungen hin reagierte. Zwar wird gesagt, daß die Untertanen
des neulich angenommenen Wortes Gottes verständig seien, doch bald stellten
sich auch vielerlei Mißstände ein. Sie rührten daher, daß nach Beseitigung der
alten Kirchenordnung keine neue geschaffen wurde, daß es an Prädikanten
fehlte, um alle Pfarreien zu versorgen; schließlich traten auch die Wiedertäufer
in den Territorien auf, eine religiöse Gemeinschaft, die die Kindertaufe
verwarf, die persönliche Religionsfreiheit forderte und für eine Trennung von
Staat und Kirche eintrat. Um über die Abstellung dieser Mißstände zu beraten
trafen sich die Prädikanten der Landvogtei und der Herrschaft Kinzigtal Ende
Mai 1540 in Haslach i.K.21 Da sie mit ihren Predigten allein die Verhältnisse
nicht ändern zu können glaubten, wandten sie sich an den Grafen, der sie ja
bestellt hatte, um Hilfe. Ohne seinen Beistand, seinen Befehl und seine Gewalt
könnten sie nicht viel ausrichten.

So forderten sie ihn auf, eine neue dem Worte Gottes gemäße Kirchenordnung
aufstellen zu lassen, ferner daß Hedio oder ein anderer Beauftragter in den
Herrschaften Kirchenvisitationen abhalte, daß in jenen Pfarreien, die noch
keinen Prädikanten haben, einer eingesetzt werde, damit das Volk nicht verwildere
— auch für ihre Besoldung müsse gesorgt werden —, daß die Verwandtenehe
verboten werde und schließlich Unbußfertige und Verstockte
nicht ohne Ermahnung zu den Sakramenten zugelassen werden dürfen.

Ob die angeführten Klagen für alle Gebiete gleichmäßig gelten, läßt sich nicht
ermitteln. Sicherlich trifft die eine oder andere auch für die Landvogtei zu.
Wiederholt führte danach wie auch schon vorher Hedio Kirchenvisitationen
durch. Dabei kam er sicherlich auch nach Achern. 1542 ordnete der Graf die
Einkünfte der Pfarrer in der Herrschaft Kinzigtal.22 Für sie erließ er 1543 eine

19 K. H. Roth von Schreckenstein, Die Einführung des Interims im Kinzigtal FDA 2. 1866.
Beilage X. FFA Eccl. 135 Fase. XIV.

20 GLA 202/441.

21 Roth von Schreckenstein, a.a.O. Beilage I.

22 Roth von Schreckenstein, a.a.O. Beilage II.

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