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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 111
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abgeschlossen. 1542—1544 nahm er wieder als Heerführer an dem Krieg
Karls V. gegen Franz I. teil. Dabei geriet er in französische Gefangenschaft.
Für seine Freilassung forderte der französische König ein hohes Lösegeld.
Wilhelm hoffte, daß Karl es bezahlen werde, aber der Kaiser lehnte dies ab.
Erbittert darüber, wandte sich Wilhelm von ihm ab und näherte sich dem
Schmalkaldischen Bund, einer Gemeinschaft protestantischer Fürsten und
Städte zum Schutz ihres Glaubens gegen alle Angriffe, auch die des Kaisers.
Als es 1546 zum Krieg gegen den Kaiser kam, hielt sich Wilhelm im Lager
der Schmalkaldener auf, ohne selbst am Kampfe teilzunehmen. Doch Karl betrachtete
dieses Verhalten des Grafen als Zeichen der Untreue, und so mußte
Wilhelm nach der Niederlage der Schmalkaldener in der Schlacht bei Mühlberg
(1547) fürchten, deswegen bestraft zu werden, zumal er sich weigerte,
den Kaiser fußfällig um Verzeihung zu bitten. Aus Sorge, dieser werde ihm
seine Territorien nehmen, trat er sie 1547 an seinen Bruder Friedrich ab. So
hoffte er, sie seiner Familie erhalten zu können. Friedrich war katholisch geblieben
und stand beim Kaiser in hohem Ansehen. Allerdings bangte auch er
um den Besitz der Landvogtei, doch hoffte er, durch Entgegenkommen und
Fügsamkeit sich die kaiserliche Gunst zu erhalten. Das zeigte sich besonders in
seinem Verhalten bei der Einführung des Interims.

Um die religiöse Einheit in seinem Reich, zumindest bis zum geforderten allgemeinen
Konzil wiederherzustellen, beauftragte Karl V. eine Anzahl Theologen
, darunter auch Bucer von Straßburg, eine Zwischenlösung zu finden, das
Interim. Darin wurde den Protestanten der Laienkelch sowie die Priesterehe
zugestanden bis zur endgültigen Entscheidung durch das Konzil. In Bezug auf
die Glaubenslehren solle es beim Alten bleiben. Die Ausführungen über die
Messe waren undeutlich. Dieser Lösung widersetzten sich die katholischen
Stände. Darum verfügte der Kaiser, daß der Reichstagsabschied, durch den
das Interim verkündet wurde, nur für die Protestanten gelten solle. Doch deren
Widerstand war noch heftiger. Als sich Friedrich von Fürstenberg nach
dem Augsburger Reichstag 1548 vom Kaiser verabschiedete, befahl ihm dieser
, „die sich zur neuen Konfession begeben" zu ermahnen, vermöge des
Reichstagsabschiedes das Interim anzunehmen, außerdem ihm zu berichten,
wie sich die Untertanen dazu verhielten und was unternommen wurde.26 Der
Graf besorgte sich 3 gedruckte Texte des Interims und schickte sie dem Obervogt
in der Ortenau und im Kinzigtal Jost Münch von Rosenberg, einen für
den Gebrauch der Amtsleute, einen für die Herrschaft Kinzigtal und einen für
die Landvogtei. Ihm und den anderen Amtsleuten gab er den Befehl, es zu
vollstrecken und über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, zu berichten.

In staatsrechtlicher Hinsicht bot die Durchführung des Interims in der Grafschaft
Kinzigtal keine Schwierigkeiten, da Friedrich in ihr die einzige Obrigkeit
war. Anders lagen jedoch die Verhältnisse in der Landvogtei, wo er die

26 Schreiben vom 11. 7. 1648 FFA Eccl. 135 Fase. 14.

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